elektronische Übermittlung Grundbuchauszug

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
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sanne61
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#1

20.02.2014, 12:24

Hallo,

ich habe nach Anforderung zwei Grundbuchauszüge elektronisch weitergeleitet (unbeglaubigt).

Nach Nr. 25212 fallen hierfür je 5,00 € an, in meinem Fall also 10,--.

Im Kostenprogramm (RA-Micro) werden mir hierfür 15,-- € angezeigt. Greift hier die Mindestgebühr von 15,-- ????

Wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte ...

Gruß aus Berlin
Katzenfisch
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#2

21.02.2014, 17:06

Hallo,

hab es ausprobiert. Bei mir unter RA-Micro der gleiche Käse. Ich kann noch nicht einmal den Betrag ändern.
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#3

24.02.2014, 07:41

Die Mindestgebühr von 15 Euro bezieht sich nur auf Gebühren, die sich nach einem Wert richten ("Wertgebühren", vgl. § 34 GNotKG).
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