Gebühren Handelsregisteranmeldung durch Notar § 378 FamFG

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Reno1972
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#1

19.02.2014, 14:21

Liebe Kollegen,

wir haben hier den Fall, dass der Notar die in der von ihm beurkundeten Gesellschafterversammlung gefassten Beschlüsse zur Änderung des Gesellschaftsvertrages einer GmbH aufgrund einer von ihm (also dem Notar) unterschriebenen (in diesem Fall allerdings nicht von ihm entworfenen) Handelsregisteranmeldung nach § 378 FamFG zum Registergericht anmeldet.

Was bekommt er (neben den Gebühren für die Erstellung der XML-Strukturdaten) für die Anmeldung?
Er hat den Entwurf nicht erstellt, aber die Anmeldung unterschrieben und zur Eintragung angemeldet. Dafür muss es doch was geben ... Vielleicht eine Vollzugsgebühr?
Ich konnte hierzu in unseren Büchern nichts finden und bin ratlos.

Schon einmal vielen Dank für die Rückmeldungen ...
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Plumbum
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#2

19.02.2014, 15:40

Hallo,

ich hatte den Fall bisher noch nicht, dass der Notar selbst die Handelsregisteranmeldung unterschrieben hat, aber vielleicht kannst Du hier noch, da er den Entwurf nicht gemacht hat und diese Urkunde an das Gericht weiterleitet Nr. 22124 ansetzen und weitere 20 € abrechnen.

Diese Gebühr setzen wir an, wenn wir nur die Unterschriftsbeglaubigungen machen und die Unterlagen an das Gericht weiterleiten.
...sind wir nicht alle ein bißchen verrückt.... ;-)
Thomas Diehn
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#3

19.02.2014, 16:02

Er bekommt natürlich 25204. Es ist bei der Eigenurkunde egal, wer sie entworfen hat.
Reno1972
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#4

20.02.2014, 10:28

:thx :thx :thx
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