Hallo alle zusammen,
ich habe eine grundsätzliche Frage zur Treuhandgebühr GNotKG.
Muss ich auch eine Treuhandgebühr nach KV-Nr. 22201 abrechnen, wenn lediglich die Kosten einer Beglaubigung der Löschungsbewilligung oder Verwaltungsgebühren unter Treuhandauflage in Rechnung gestellt werden? Meist liegen diese Kosten unter 100,00 €.
Vielen Dank für Eure Antworten.
Treuhandgebühr
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- Beruf: Fachbuchautor KostenO/GNotKG), freibeuflicher Dozent, früher Notariatsmitarbeiter bzw. -BV
Das habe ich am 29.1.2014 Thread "Treuhandgebühr für Beachtung Auflage eines Notars" beantwortet.
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