Treuhandgebühr

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stinker
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#1

17.02.2014, 13:10

Hallo alle zusammen,

ich habe eine grundsätzliche Frage zur Treuhandgebühr GNotKG.

Muss ich auch eine Treuhandgebühr nach KV-Nr. 22201 abrechnen, wenn lediglich die Kosten einer Beglaubigung der Löschungsbewilligung oder Verwaltungsgebühren unter Treuhandauflage in Rechnung gestellt werden? Meist liegen diese Kosten unter 100,00 €.

Vielen Dank für Eure Antworten.
Martin Filzek
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#2

17.02.2014, 15:03

Das habe ich am 29.1.2014 Thread "Treuhandgebühr für Beachtung Auflage eines Notars" beantwortet.
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
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