Berechnung Ergänzungsurkunde bei einem GKV

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Skadi
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#1

10.02.2014, 14:35

Guten Tag an die Gemeinschaft!

Ich hoffe, es kann mir jemand helfen...

Wir haben einen Grundstückskaufvertrag beurkundet, bei dem das Bezirksamt noch genehmigen muss.

Die Mandanten hatten eine ausführliche "Anleitung" vom BA bekommen, die sie uns aber natürlich nicht gegeben haben. Die Frage, ob an dem Entwurf irgendetwas geändert oder ergänzt werden muss, wurde verneint. Wie das manchmal so ist...

Jetzt hat natürlich das BA erklärt, dass der Vertrag so nicht genehmigt werden kann und hat uns den ursprünglichen Schriftverkehr mit den Beteiligten gegeben. Wir haben jetzt eine Ergänzungsurkunde erstellt, die den Anforderungen des BA entspricht und beurkundet.

Jetzt sind wir natürlich der Auffassung, dass wir abrechnen dürfen, weil der Fehler nicht bei uns lag. Auf der anderen Seite bin ich aber auch der Meinung, dass man nicht einfach die 21100 über den kompletten KP ziehen kann... Meine Idee wäre gewesen, 30 % des KP zu nehmen und dementsprechend zu berechnen.

Vielleicht geht das aber auch auf einem ganz anderen Weg... Bei Diehn habe ich nichts gefunden.

Ich danke schon jetzt für jede Hilfe!
Jupp03/11

#2

10.02.2014, 14:48

Ist das Bezirksamt Vertragspartei und was wurde denn ergänzt/geändert?
Skadi
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#3

10.02.2014, 15:22

Ja das ist hier etwas kompliziert.......

Der Kaufvertrag ist im Speziellen ein Erbbaurechtskaufvertrag. Deshalb muss das BA genehmigen. Die sind Berechtigter (also als Vertreter des Landes).

Ergänzt wurden dementsprechend Passagen wie keine baulichen Veränderungen möglich und wenn nur unter Anzeige, Verpflichtungsübernahme seitens der Käufer etc.
Martin Filzek
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#4

10.02.2014, 22:40

Vielleicht 10 - 30 % nach § 36 I, evtl. angemessen 20 %?
Kommt auch auf den Gesamtwert der früheren Urkunde an, ob sich durch eine Schätzung unterhalb von 30 % im Ergebnis etwas am Gebührenbetrasg ändert, denn bei kleineren Werten würde sich hier ja evtl. die neue Mindestgebühr für Beurkundungen von bei 2,0-Gebühren mindestens 120 Euro auswirken.
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
Skadi
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#5

11.02.2014, 13:50

Besten Dank!!!

Dann habe ich mir das ja schon in die richtige Richtung überlegt!
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