Auflösung einer GmbH
Verfasst: 17.01.2014, 12:23
Wie würdet ihr abrechnen:
Die Anmeldung und der Beschluss wurden entworfen und auch beurkundet.
Es wurde angemeldet:
- Auflösung der Gesellschaft
- Bestellung eines Geschäftsführers zum Liquidator
Gem. § 111 Nr. 3 stellt jede anzumeldende Tatsache einen besonderen und damit eigens zubewertenden Gegenstand dar. Daher gibt es für jede Anmeldung 30.000 € gem. § 105 Abs. 4 Nr. 1. Demnach 60.000,00 €.
Jetzt gibt es aber noch einen zweiten Geschäftsführer. Dieser wurde in diesen Urkunden allerdings nicht berücksichigt, sonder mit gesonderter Anmeldung als vertretungsungefugt erklärt.
Nun wären doch die Abrechnungen so:
Gesellschafterversammlung
Geschäftswert: 60.000,00 € (Auflösung GmbH, Bestellung Liquidator)
KV 21100 Beurkundungsverfahren gem. §§ 97, 105, 106 GNotKG
usw
Anmeldung zum Handelsregister
Geschäftswert: 60.000,00 € (Auflösung GmbH, Bestellung Liquidator)
KV 21201 Beurkundungsverfahren gem. §§ 105, 106 GNotKG
Anmeldung zum Handelsregister
Geschäftswert: 30.000,00 € (Änderung der Vertretungsbefugnis)
KV 21201 Beurkundungsverfahren ge. §§ 105, 106 GNotKG
Jetzt sagt allerdings mein Chef, dass die Änderung der Vertretungsbefugnis auch in dem Geschäftswert der Abrechnung der Gesellschafterversammlung übernommen werden soll. Also dass dort der Geschäftswert dann 90.000,00 € beträgt.
Wie wäre es denn richtig? Ich finde leider nichts zu diesem Fall.
Und noch eine andere Sache:
Ein paar Tage vor dieser Beurkundung wurde diese Auflösung schon einmal beurkundet, allerdings von einem völlig falschen Geschäftsführer unterschrieben. Wir haben Nummern etc. verteilt und es stellte sich raus, der ist gar kein Geschäftsführer. Meinem Chef war es schon während der Beurkundung aufgefallen und der Mann hatte darauf bestanden, also hat mein Chef dies auch in der Urkunde so aufgenommen, dass es der ausdrückliche Wunsch war.
Diese Urkunden sollen ja nun auch abgerechnet werden und zwar genauso wie zuvor, oder wie ist das?
Danke und LG
Die Anmeldung und der Beschluss wurden entworfen und auch beurkundet.
Es wurde angemeldet:
- Auflösung der Gesellschaft
- Bestellung eines Geschäftsführers zum Liquidator
Gem. § 111 Nr. 3 stellt jede anzumeldende Tatsache einen besonderen und damit eigens zubewertenden Gegenstand dar. Daher gibt es für jede Anmeldung 30.000 € gem. § 105 Abs. 4 Nr. 1. Demnach 60.000,00 €.
Jetzt gibt es aber noch einen zweiten Geschäftsführer. Dieser wurde in diesen Urkunden allerdings nicht berücksichigt, sonder mit gesonderter Anmeldung als vertretungsungefugt erklärt.
Nun wären doch die Abrechnungen so:
Gesellschafterversammlung
Geschäftswert: 60.000,00 € (Auflösung GmbH, Bestellung Liquidator)
KV 21100 Beurkundungsverfahren gem. §§ 97, 105, 106 GNotKG
usw
Anmeldung zum Handelsregister
Geschäftswert: 60.000,00 € (Auflösung GmbH, Bestellung Liquidator)
KV 21201 Beurkundungsverfahren gem. §§ 105, 106 GNotKG
Anmeldung zum Handelsregister
Geschäftswert: 30.000,00 € (Änderung der Vertretungsbefugnis)
KV 21201 Beurkundungsverfahren ge. §§ 105, 106 GNotKG
Jetzt sagt allerdings mein Chef, dass die Änderung der Vertretungsbefugnis auch in dem Geschäftswert der Abrechnung der Gesellschafterversammlung übernommen werden soll. Also dass dort der Geschäftswert dann 90.000,00 € beträgt.
Wie wäre es denn richtig? Ich finde leider nichts zu diesem Fall.
Und noch eine andere Sache:
Ein paar Tage vor dieser Beurkundung wurde diese Auflösung schon einmal beurkundet, allerdings von einem völlig falschen Geschäftsführer unterschrieben. Wir haben Nummern etc. verteilt und es stellte sich raus, der ist gar kein Geschäftsführer. Meinem Chef war es schon während der Beurkundung aufgefallen und der Mann hatte darauf bestanden, also hat mein Chef dies auch in der Urkunde so aufgenommen, dass es der ausdrückliche Wunsch war.
Diese Urkunden sollen ja nun auch abgerechnet werden und zwar genauso wie zuvor, oder wie ist das?
Danke und LG