Hallo!
Ich nutze bisher zu meiner absoluten Zufriedenheit den Streifzug durch das GNotKG, konnte bislang jedoch noch nichts zum Thema der Auflösung einer UG finden. Weiss jemand, ob hier ggf. auch die Gebührenprivilegierung für den Entwurf des Auflösungsbeschluss bzw. die HR-Anmeldung gilt. Die UG wurde per Musterprotokoll errichtet. Ich meine nicht, da es hierbei nicht mehr um eine Änderung im Rahmen des Musterprotokolls geht.
Ich muss nun bald 5 UG´s liquidieren und es wird ja immer gern von den Mandanten nach den Kosten gefragt (seit GNotKG deutlich häufiger).
Vielen Dank!!
Kosten UG-Auflösung Beschluss + HR-Anmeldung
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Es ist ganz unstreitig und vielfach in Fachliteratur nchzulesen (auch im genannten Streifzug, Rn. reiche ich gelegentlich noch nach) dass die Auflösung der UG nicht mehr privilegiert ist und insoweit die Mindestwerte gelten.
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