Hallo zusammen,
wir haben vor zwei Jahren einen Ehevertrag beurkunden nebst Grundstücksübertragungen mit Auflassungen. Nun haben wir heute eine neue Urkunde beurkundet, in welcher der alte Vertrag teilweise modifiziert, jedoch teilweise auch einfach nur bestätigt wird.
U. a. wird folgendes ausgeführt/vereinbart:
1.) es verbleibt bei der vereinbarten Gütertrennung
2.) es verbleibt bei der Übertragung des 1/2 Anteils am Gründstück, es wird erklärt, dass das Objekt zwischenzeitlich geräumt wurde (in dem alten Vertrag hatte sich der Ehemann verpflichtet, zu diesem Zeitpunkt einen Entschädigungsbetrag in Höhe von 130.000,00 € zu zahlen),
3.) die Verpflichtung als Ersatz eine ETW zu erwerben und ein Wohnungsrecht einzuräumen erlischt ersatzlos
4.) Verpflichtung zur Zahlung eines monatlichen Unterhalts in Höhe von 400,00 € mit ZV-Unterwerfung
5.) es verbleibt bei der Grundstücksübertragung mit Auflassung
Nun weiß ich nicht genau, welche Gebühren ich berechnen kann und was noch schlimmer ist, nach welchem Wert.
Muss ich die Werte der Gütertrennung etc, auch hinzurechnen, da ja bestätigt wurde, dass es dabei verbleiben soll oder nur nach dem eigentlich neu vereinbarten also dem monatlichen Unterhalt von 400,00 € (Jahresbetrag also 4.800,00 €)?
Weiß jemand einen Rat?
Modifizierung eines Ehevertrages
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- Beruf: Fachbuchautor KostenO/GNotKG), freibeuflicher Dozent, früher Notariatsmitarbeiter bzw. -BV
Wenn aus einem umfangreichen Gesamtvertrag klarstellend formuliert wird, was erhalten bleibt und was neu vereinbart wird, ist kostenrechtlich nur das zu bewerten, was an neuen Vereinbarungen erfolgt (hier, vorausgesetzt, die kurze Sachverhaltszusammenfassung ist vollständig und richtig und richtig von mir verstanden, wohl die Punkte 3. und 4. - zu 4. ist mit em sich aus § 52 GNotKG ergebenden Multiplikator mal zu nehmen), während die nur erwähnten anderen Punkte - bei denen keine Änderung eintritt - unbewertet bleiben.
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Hallo,
vielen Dank für die Ausführungen.
Ist soweit richtig. Punkt 3 und 4 sind die eigentlichen Änderungen zum bestehenden Altvertrag. Die anderen Punkte sind lediglich eine Bestätigung, dass es bei den alten Vereinbarungen verbleibt.
vielen Dank für die Ausführungen.
Ist soweit richtig. Punkt 3 und 4 sind die eigentlichen Änderungen zum bestehenden Altvertrag. Die anderen Punkte sind lediglich eine Bestätigung, dass es bei den alten Vereinbarungen verbleibt.
Liebe Grüße
Leni
Leni