Gebühr Vollstreckung Notarkosten

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
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Victoria
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#1

28.11.2013, 10:52

Hallo Ihr Lieben,
kann ein Notar Gebühren für die Vollstreckung von eigenen Kosten abrechnen? Wenn ja, nach RVG oder nach GNotKG?
Lieben Dank schonmal!
Jupp03/11

#2

28.11.2013, 10:54

Victoria hat geschrieben:Hallo Ihr Lieben,
kann ein Notar Gebühren für die Vollstreckung von eigenen Kosten abrechnen?

nein, darf er nicht

Wenn ja, nach RVG oder nach GNotKG?
Lieben Dank schonmal!
Victoria
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#3

28.11.2013, 11:17

ok, die Meinung hat eine Kollegin von mir auch schon vertreten.
Danke Dir!
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