GmbH Abrechnung 1 bzw. 2Gesellschafter

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
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Juty
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#1

07.11.2013, 10:45

... habe ich das jetzt richtig verstanden, dass ich bei einer

1) 1-Personen-Gesellschaft die Gründung nach 21200 (1,0) abrechne, die GF-Bestellung durch Beschluss nach 21100 (2,0) abrechne und dann die Gegenrechnung nach § 94 anstelle, 2,0 aus Gesamtbetrag der Werte

aber

2) 2-Personen-Gesellschaft nach 21100 nach dem Gesamtbetrag (also 2x30.000,00 €) eine 2,0 berechne?

Ich habe zwar 2 Seminare besucht, die jedoch unterschiedliche Erkenntnisse gebracht haben und mein Chef mir leider noch nicht die "Streifzüge" bewilligt hat.

Danke schonmal!
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Katinka3107
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#2

07.11.2013, 11:03

Hallo Juty,

ich schließe mich dem Obenstehenden an. Mein Streifzug ist zwar noch auf dem Postweg, aber in meinen Seminarunterlagen des Auditoriums in Celle (Referent Harald Wudy) ist es so beschrieben. Die Gegenüberstellung nach § 94 Abs. 1 GNotKG muss beachtet werden.

LG
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nico86
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#3

11.11.2013, 10:21

Ich schließe mich dem auch an.
Siehe Streifzug bzgl. der Ein-Personen-GmbH Randnummer 1217 und bzgl. der 2-Personen-Gesellschaft ab Randnummer 1181 ff. sowie Beispielfälle ab Randnummer 1199.
Der Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln;
erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste,
zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste,
und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste.
-Konfuzius-
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Sarah84
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#4

14.11.2013, 09:07

So ich steh auch voll auf dem "Schlauch"

Ich muss jetzt eine Ein-Personen-GmbH abrechnen. Es handelt sich um eine Bargründung. Stammkapital ist 25.000,00 €.

Je mehr ich nachlese und nachdenke, weiß ich gar nichts mehr :cry:

Wie muss ich denn nun abrechnen?
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Sarah84
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#5

14.11.2013, 09:34

Ich habe mal gerechnet:

Nr. 21200 (Wert:30.000,00 EUR) 125,00 €
Nr. 21100 (Wert:30.000,00 EUR) 250,00 €
ergibt: 375,00 €


Nr. 21100 (Wert: 60.000,00 EUR) 384,00 €

Also rechne ich nun nach Nr. 21100 mit Wert 60.000,00 € ab ....
nico86
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#6

14.11.2013, 10:26

bingo
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köster
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#7

14.11.2013, 11:48

Nein, wegen § 94 GNotKG musst du getrennt abrechnen.

375,00 € (bei getrennter Berechnung) ist doch weniger als 384,00 €!
nico86
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#8

14.11.2013, 13:57

Genau. Mein "bingo" bezog sich darauf, dass Sarah84 die getrennte Berechnung berücksichtigen muss. Natürlich wird dann aber der Berechnungsweg mit dem geringeren Betrag gewählt.
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