Huhuuuu an alle,
ich hab mal eine Frage, mir ist das nämlich jetz bei meiner Kollegin aufgefallen. Es gab ne Löschungsbewilligung von der Bank, mit vorgefertigtem Löschungsantrag der Eigentümer drunter, sie hat jetzt aber trotzdem selber einen Löschungsantrag entworfen und die beglaubigung drunter gemacht, sodass ja jetzt eigentlich ne 0,5 anfallen würde nach vollem Grundschuldwert.
Meine Frage jetzt, gilt das grundsätzlich bei Löschung von Grundpfandrechten, wo der Löschungsantrag quasi schon drauf ist, dass hierfür nur 20,00 € verauslagt werden? D.h. ich lass die Leute auf der Bewilligung unten den Antrag unterschreiben und beglaubige dann die Unterschrift, sodass 20,00 € anfallen.
Muss ich jetzt im vorliegenden Fall wo der Entwurf und die Beglaubigung gemacht worden ist, trotzdem nur 20,00 € abrechnen, weil wenn ich ENtwurf und Begl. abrechnen würde käme ich jetzt auf 300,00 € und das wäre ja quasi eine unsachgemäße Behandlung, wenn es grundsätzlich so ist, dass man nur die Unterschrift beglaubigen sollen und dann 20,00 € ansetzen so..
Konntet ihr mir folgen? ich hoffe schon
Löschungsantrag / Zustimmung immer 20,00 € bei Grundschuld?
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- Beruf: Fachbuchautor KostenO/GNotKG), freibeuflicher Dozent, früher Notariatsmitarbeiter bzw. -BV
Ich glaube nicht dass noch eine ausführliche Antwort erforderlich ist, denn alle Probleme sind in der Frage ja bereits so formuliert und richtig erkannt, so dass der Beitrag eher als sachkundige Bemerkung denn als ernst gemeinte Frage zu verstehen ist.
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