Handelsregisteranmeldung, Vollzug und Entwurf

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Lovis
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#1

29.10.2013, 13:44

Hallo!

Ich bin mir bei folgendem Sachverhalt nicht sicher wie ich abrechne:

- Handelsregisteranmeldung über die Auflösung einer GmbH und Bestellung des Liquidators
- Entwurf des Gesellschafterbeschlusses über die Auflösung der GmbH
- Übersendung einer Blanko-Handelsregisteranmeldung und eines Blanko-Gesellschafterbeschlusses (wie vor) - im Auftrag - an den nicht erschienenen weiteren Gesellschafter / Liquidator mit der Bitte um Unterzeichnung, notarielle Beglaubigung seiner Unterschrift und Rücksendung der Dokumente an uns zwecks Anmeldung zum Handelsregiser.


Ich gehe davon aus, dass neben der Gebühr KV 24102 eine Vollzugsgebühr KV 22111 anfällt. Bin ich damit im Hauptabschnitt 2, Vorbemerkung 2.2 Absatz 2), sodass ich den Entwurf des Gesellschafterbeschlusses KV 24100 nicht mehr abrechnen darf?

Vielen Dank!
Zahme Vögel singen von Freiheit, wilde Vögel fliegen
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