Handelsregisteranmeldung lieber ohne oder mit Entwurf

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
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Romina1708
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#1

29.10.2013, 10:03

Hallo zusammen, :wink1

ich bin im Notariatsthema ein kompletter Neuling.

Bei uns in der Rechtsabteilung bereiten wir immer die Handelsregisteranmeldungen vor und schicken diese dem Notar per Word-Datei.
Irgendwann meinte der Notar, dass es nach neuem Kostenrecht für uns billiger seiner würde, wenn ER die Anmeldungen vorbereitet. Das wäre ja natürlich super und spart uns die Arbeit. Hinterher meinte er, dass es doch billiger sein würde, wenn wir die weiterhin vorbereiten.

Jetzt bekomme ich die Notarkostenrechnung und bin erstaunt, wie teuer eine einfache Handelsregisteranmedlung (hier Löschung Prokura bei GmbH) geworden ist, schon alleine bzgl. KV 22125.

Nach meiner Rechnung ist es vom Kostenbetrag Wurscht, wer die Anmeldung vorbereitet. Ich komme auf den gleichen Betrag.
Ist das so richtig??
Denn dann kann der Notar lieber die Anmeldung machen ...

Für eine kurze Einschätzung wäre ich sehr dankbar. :D
nico86
Daueraktenbearbeiter(in)
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Beruf: Notarfachwirtin
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#2

29.10.2013, 13:58

Wenn ihr nur die Handelsregisteranmeldung entwerft, dürft ihr eine Entwurfsgebühr abrechnen nach KV 24102. Der Wert bestimmt sich nach §§ 105, 106 GNotKG, somit bei Kapitalgesellschaften z. B. 1 % vom Stammkapital, mindestens 30.000,00 € pro Anmeldefall.

Der Notar, der die Beglaubigung unter dieser Handelsregisteranmeldung beglaubigt, darf dann nur noch eine Beglaubigungsgebühr nach KV 25100 abrechnen. Diese Beglaubigungsgebühr beträgt mind. 20,00 €, darf jedoch einen Betrag von 70,00 € nicht übersteigen.

Für die Übermittlung der Handelsregisteranmeldung ans Registergericht erhält er nochmals eine Vollzugsgebühr nach KV 22114. Diese ist nach oben allerdings nicht begrenzt und richtet sich wertmäßig nach dem Wert der Handelsregisteranmeldung.

Meines Erachtens ist es daher kostengünstiger, wenn der Notar, der die Unterschrift unter der Handelsregisteranmeldung beglaubigt und ans Registergericht übermittelt, diese auch direkt entwirft, denn auf diesem Wege wird die Beglaubigungsgebühr nach KV 25100 von max. 70,00 € gespart.
Der Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln;
erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste,
zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste,
und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste.
-Konfuzius-
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