gegenseitiger Unterhaltsverzicht

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
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Silvi
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#1

25.10.2013, 09:24

Hallo, wir müssen heute eine Scheidungsfolgevereinbarung beurkunden, in welcher u. a. ein gegenseitiger Unterhaltsverzicht vereinbart wird.
Welcher Wert kann denn hierfür angesetzt werden? Wenn beide in etwa gleich hohe Einkünfte haben, dann den Wert nach § 36 (5.000 €) nehmen?
Was ist, wenn der Ehefrau Unterhalt zustehen würde, dann den Jahreswert x 10 nehmen?
LG Silvi
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#2

29.10.2013, 16:03

hat keiner eine Antwort für mich :(
LG Silvi
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Tigerle
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#3

29.10.2013, 17:37

Der Wert richtet sich meines Wissens nach dem Anspruch auf den Verzichtet wird.

Schau hierzu aber auch § 51 Abs. 1 S. 1 FamGKG

Laut meiner Streitwerttabelle wird meist ein Wert von 1.200,00 EUR bis 1.800,00 EUR (wenn er nicht bestimmt werden kann) angenommen.
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