Hallo, wir müssen heute eine Scheidungsfolgevereinbarung beurkunden, in welcher u. a. ein gegenseitiger Unterhaltsverzicht vereinbart wird.
Welcher Wert kann denn hierfür angesetzt werden? Wenn beide in etwa gleich hohe Einkünfte haben, dann den Wert nach § 36 (5.000 €) nehmen?
Was ist, wenn der Ehefrau Unterhalt zustehen würde, dann den Jahreswert x 10 nehmen?
gegenseitiger Unterhaltsverzicht
- Tigerle
- ...ist hier unabkömmlich !
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Der Wert richtet sich meines Wissens nach dem Anspruch auf den Verzichtet wird.
Schau hierzu aber auch § 51 Abs. 1 S. 1 FamGKG
Laut meiner Streitwerttabelle wird meist ein Wert von 1.200,00 EUR bis 1.800,00 EUR (wenn er nicht bestimmt werden kann) angenommen.
Schau hierzu aber auch § 51 Abs. 1 S. 1 FamGKG
Laut meiner Streitwerttabelle wird meist ein Wert von 1.200,00 EUR bis 1.800,00 EUR (wenn er nicht bestimmt werden kann) angenommen.