Berechnung der Vollzugsgebühr

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
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schminktopf
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#1

24.10.2013, 16:50

Halli Hallo,

das leidige Thema hier im Büro:
Es wurde ein Grundstückskaufvertrag gefertigt. Gekauft wurde von der Gemeinde, so dass schon die Vorkaufsrechtsverzichterklärung wegfällt. Wir schicken die Veräußerungsanzeige ans FA mit der Bitte, den Steuerbescheid und UB nach hierhin zu übersenden. Chef meint nun, dass wir eine 0,5 Vollzugsgebühr bekommen. Er hätte das im Seminar so gehört, dass, wenn wir den Steuerbescheid nach hierhin übersenden und an den Käufer weiterleiten, er auch dafür die Vollzugsgebühr bekommt. Ist das richtig? Ich würde diese Gebühr nicht nehmen.
nico86
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#2

25.10.2013, 09:24

Gebührenauslösende Vorgänge findest du unter KV 2.2.1.1. Abs. 1 S. 1.

Dort heißt es direkt unter 1., dass eine Vollzugsgebühr ausgelöst wird durch Anforderung und Prüfung einer Erklärung oder Bescheinigung nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften, mit Ausnahme der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes.

Somit löst die Einholung der UB keine Vollzugsgebühr aus.
Der Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln;
erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste,
zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste,
und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste.
-Konfuzius-
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