Isolierte Auflassung
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Entsteht für die isolierte Auflassung nochmals die Pauschale für Porto und Telekommunikation oder können wir die nur einmal beim Kaufvertrag abrechnen, den wir auch beurkundet haben?
- stefan2209
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Ich vertrete die Auffassung: neue Urkunde, neue Auslagen(pauschale).
alles im (Siegel-)Lack
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Grundsätzlich besteht Einigkeit, dass zwei verschiedene Beurkundungen zwei kostenrechtlich insoweit "verschiedene" Angelegenheiten sind in Bezug auf die Frage des möglichen Ansatzes der jeweiligen tatsächlichen Porto- und Telekommunik.-auslagen, wahlweise statt dessen der Pauschale.
Auch für die isolierte Auflassung wird ja i.d.R. Porto für den Versand der Urkunde anfallen, das dann entweder tatsächlich in der entstandenen Höhe berechnet werden kann oder eben wahlweise in Höhe der Pauschale.
Es gibt zu der Frage dann zwar von verschiedenen Autoren Hinweise wie "sollte mit Augenmaß gehandhabt werden" aber das ist dann Sache des betreffenden Notars im Einzelfall. Mehrheitlich wird man wahrscheinlich die jeweils gesonderte Berechnung der Pauschale je Urkunde praktizieren - gezwungen dazu ist man aber auch nicht.
Ein "weicher" Faktor für die Entscheidung der Frage wird sein, inwieweit der Notar befürchtet, durch mehrfachen Ansatz der Pauschale den Kostenschuldner zu verärgern oder Nachteile im Kundenwettbewerb gegenüber zurückhaltenderen Notaren fürchtet. Sind aber alle Notare in einem Amtsbezirk etwa gleichmäßig interessiert an möglichst hohen Geldeinnahmen, wäre diese Furcht unbegründet und vielleicht besteht dann sogar kollegialerweise ein Druck, nicht weniger als andere zu berechnen um kein Spielverderber zu sein.
Da das Ganze ja als Vereinfachung für die Kosten- und Büropraxis des Notars gemeint gewesen sein kann, um nicht in jeder Sache mit viel Zeitaufwand die genauen Auslagenhöhen feststellen zu müssen, wird es aber wohl auch in jedem Fall zu rechtfertigen sein, die vom Gesetzgeber eingeräumte Möglichkeit der Pauschalierung zu nutzen und man sollte über diese "Kleinigkeiten" nicht so viel nachdenken.
Auch für die isolierte Auflassung wird ja i.d.R. Porto für den Versand der Urkunde anfallen, das dann entweder tatsächlich in der entstandenen Höhe berechnet werden kann oder eben wahlweise in Höhe der Pauschale.
Es gibt zu der Frage dann zwar von verschiedenen Autoren Hinweise wie "sollte mit Augenmaß gehandhabt werden" aber das ist dann Sache des betreffenden Notars im Einzelfall. Mehrheitlich wird man wahrscheinlich die jeweils gesonderte Berechnung der Pauschale je Urkunde praktizieren - gezwungen dazu ist man aber auch nicht.
Ein "weicher" Faktor für die Entscheidung der Frage wird sein, inwieweit der Notar befürchtet, durch mehrfachen Ansatz der Pauschale den Kostenschuldner zu verärgern oder Nachteile im Kundenwettbewerb gegenüber zurückhaltenderen Notaren fürchtet. Sind aber alle Notare in einem Amtsbezirk etwa gleichmäßig interessiert an möglichst hohen Geldeinnahmen, wäre diese Furcht unbegründet und vielleicht besteht dann sogar kollegialerweise ein Druck, nicht weniger als andere zu berechnen um kein Spielverderber zu sein.
Da das Ganze ja als Vereinfachung für die Kosten- und Büropraxis des Notars gemeint gewesen sein kann, um nicht in jeder Sache mit viel Zeitaufwand die genauen Auslagenhöhen feststellen zu müssen, wird es aber wohl auch in jedem Fall zu rechtfertigen sein, die vom Gesetzgeber eingeräumte Möglichkeit der Pauschalierung zu nutzen und man sollte über diese "Kleinigkeiten" nicht so viel nachdenken.
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de