Abrechnung Zwischenbeglaubigung und Endbeglaubigung 25208???

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
Antworten
kat*kal
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 51
Registriert: 16.07.2009, 08:56
Beruf: Re/No

#1

24.10.2013, 09:15

Hallo,

brauch mal dringend Hilfe.

Wir haben eine Unterschriftsbeglaubigung gemacht für die Verwendung in China.

Als erst zur Zwischenbeglaubigung ans Landgericht und dann Endbeglaubigung Bundesverwaltungsamt. Wie rechne ich ab?

25207 und 25208 also 25,00 EUR und 50,00 EUR oder nur 25208 50,00 EUR ? HILFE
Martin Filzek
Foreno-Inventar
Beiträge: 2199
Registriert: 30.05.2008, 16:23
Beruf: Fachbuchautor KostenO/GNotKG), freibeuflicher Dozent, früher Notariatsmitarbeiter bzw. -BV

#2

24.10.2013, 09:34

Es gibt nur die höhere der beiden Gebühren.
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
kat*kal
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 51
Registriert: 16.07.2009, 08:56
Beruf: Re/No

#3

24.10.2013, 10:09

Dankeschön
Antworten