Erbschaftsausschlagung / Belehrung durch notar

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
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Helga60
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#1

23.10.2013, 22:04

kann ich eigentlich eine beratungsgebühr nach nr. 24200 mindestens 30,00. € nehmen
für die in der entworfenen urkunde enthaltenen Belehrung durch den notar über die Unwiderruflichkeit
der Ausschlagung ... und über die anderweitigen möglichkeiten zur Haftungsbegrenzung...

LG helga
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Lovis
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#2

24.10.2013, 16:56

Ich meine nicht, 24200 KV:

"(1) Die Gebühr entsteht für eine Beratung, soweit der Beratungsgegenstand nicht Gegenstand eines anderen gebührenpflichtigen Verfahrens oder Geschäfts ist."
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stefan2209
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#3

24.10.2013, 17:14

Nur bei UBgl ohne Entwurf kann ggf. daneben eine Beratungsgebühr anfallen, ansonsten geht die Beratung in der Beurkundungsgebühr auf.

Allerdings sehe ich in diesem Fall, selbst wenn eine UBgl ohne Entwurf vorläge, keine Möglichkeit eine Beratungsgebühr geltend zu machen. Die enthaltenen Erklärungen sind keine Beratung, sondern Belehrungen, die der Notar, wenn er sie nicht sowieso in der Urkunde aufnehmen muss, schon zum "Selbstschutz" aufnehmen sollte, damit es nachher vom Mandanten nicht heißt: "Das haben Sie mir aber nicht gesagt!"
:-) alles im (Siegel-)Lack
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