Abrechnung Auflassung zum Bauerrichtungsvertrag aus 2012

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hexe-petri
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#1

23.10.2013, 12:34

Hallo, haben hier 2012 einen Bauerrichtungsvertrag beurkundet.
Im Vertrag ist aufgeführt, dass die Auflassung durch die Bevollmächtigten erklärt werden soll, wenn der Verkäufer hierzu den Auftrag erteilt.
Der Auftrag wurde am 23.09.2013 erteilt und die Auflassung erklärt.

Ich bin mir nicht sicher, wie ich die Auflassung jetzt abrechnen muss,
KostO oder GNotKG?
Die Vollzugstätigkeiten werden ja nach Kost0 abgerechnet.

Kann mir jemand helfen?

hexe-petri
Martin Filzek
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#2

23.10.2013, 14:55

GNotKG, da das jetzt aktuelle Geschäft als Auftrag ja erst nach dem 31.7.13 vorliegt. Nur für Vollzuugs- und Betreuungsgebühren will man nach dem Grundsatz der Einheitlichkeit der Kostenvorschriften für jeweils ein Geschäft und dazu anfallende Vollzugs- und Betreuungstätigkeiten dann auf KostO abstellen, wenn auch Vollzugs- u. Betreuungstätigkeiten erst nach dem 31.7.13 anfallen / fällig werden. Dies gilt aber nicht bei anderen Urkunden, auch wenn sie indirekt mit einem früheren Geschäft aus KostO-Zeit zusammenhängen, ihr Auftrag aber erst nach 31.7.13 erteilt wurde.
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
hexe-petri
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#3

23.10.2013, 15:23

Vielen lieben Dank für Ihre Ant :thx :thx wort
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