Hallo,
folgender Fall:
Verkäufer wird vollmachtslos - er wohnt 500 km entfert - im Kaufvertrag - Preis 95.000 - vertreten.
Verkäufer hatte den Entwurf zur Prüfung 14 Tage vorher bekommen. Seine Änderungswünsche wurden berücksichtigt. Im Beurkundungstermin kam eine weitere E-Mail mit Änderungswünschen, diese konnten nicht mehr berücksichtigt werden.
Verkäufer verweigert Genehmigung. Jetzt fand eine Abänderung zum Kaufvertrag statt - Kaufpreiszahlung auf Notaranderkonto -.
Meine Frage:
Wird für den Abänderungsvertrag nochmals
Nr. 21100 Beurkundungsverfahren - Wert 95.000 - angesetzt?
Vielen Dank für Eure Antworten.
L-ster05
Abänderung Kaufvertrag - Zahlung auf Notar-Anderkonto
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- Beruf: Fachbuchautor KostenO/GNotKG), freibeuflicher Dozent, früher Notariatsmitarbeiter bzw. -BV
Der Wert der Änderungsverhandlung muss gem. § 36 I GNotKG geschätzt werden und ist - da Vertragsparteien, -objekt usw. ja gleich bleiben und sich nur ein Detail bei der Art und Weise der Kaufpreiszahlung ändert - nach billigem Ermessen mit 5 - 20 % des früheren Gesamtwerts zu schätzen (eigener Vorschlag: 10 % = 9.500 Euro).
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