Löschungsbewilligung- und Antrag

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
Antworten
Rubin
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 60
Registriert: 18.10.2013, 05:14
Beruf: Notar-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#1

21.10.2013, 15:21

Hallo,

wir haben eine Löschungsbewilligung nebst -antrag entworfen über ein eingetragenes
Recht in Abt. II (Nacherbfolge) für die Vorerbin im Grundbuch. Die Nacherbfolge tritt ein mit deren
Tod. Die Vorerbin ist verstorben.

Welchen Wert nimmt man hier wohl. Laut GNotKG ist der Wert für ein gegenstandsloses Recht null Euro.
Liege ich hier richtig oder muss ein anderer Wert = prozentualer Grundstückswert genommen werden?
:roll:
Rubin
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 60
Registriert: 18.10.2013, 05:14
Beruf: Notar-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#3

22.10.2013, 10:56

:thx
Antworten