Pfanderstreckung

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Lesepinsel
Foren-Praktikant(in)
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#1

21.10.2013, 12:37

Hallo,
habe ein kleines Problem - wie wohl alle hier. :wink:
Ich habe jetzt eine Pfanderstreckung machen dürfen und weiß nicht wie ich abrechnen soll.
Wohnungskaufvertrag wurde beurkundet, dann eine Grundschuld über 150.000,00 € bestellt für B.
Es wurde noch nicht umgeschrieben, da erst noch eine Änderung der Teilungserklärung vorgenommen wurde. Dadurch hat jetzt B 105 Anteile mehr. Auf diese bezieht sich jetzt die Pfanderstreckung mit Unterwerfungsklausel.
Wie darf ich das jetzt abrechnen und nach welcher Höhe? Hat hier jemand eine Idee?
Für jede Hilfe bin ich dankbar. :thx
Martin Filzek
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Beruf: Fachbuchautor KostenO/GNotKG), freibeuflicher Dozent, früher Notariatsmitarbeiter bzw. -BV

#2

21.10.2013, 15:56

Wahrscheinlich KV 21200 (1,0) aus Wert § 44 GNotKG, siehe z. B. Notarkasse München, Streifzug durch das GNotKG, 10. Aufl. 2013, Rn. 2086 ff. (kann für ca. 35 Euro incl. Versandkosten u. USt. bezogen werden bei streifzug@notarkasse.de).
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
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