Gesellschaftsbeschluss deutsch/englisch

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
Antworten
Rubin
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 60
Registriert: 18.10.2013, 05:14
Beruf: Notar-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#1

18.10.2013, 05:58

Hallo,

Habe eine frage zur Abrechnung fremde Sprache.
Ein Gesellschafterbeschluss wurde in deutsch/englisch (doppelspaltig) verfasst.
Der deutsche Text wurde vorgelesen. Der englische Text ist für den Mandanten,
der bei der Beurkundung aufgrund einer Vollmacht vertreten wurde.

Darf hier die Gebuehr für die fremde Sprache abgerechnet werden?
Martin Filzek
Foreno-Inventar
Beiträge: 2199
Registriert: 30.05.2008, 16:23
Beruf: Fachbuchautor KostenO/GNotKG), freibeuflicher Dozent, früher Notariatsmitarbeiter bzw. -BV

#2

18.10.2013, 13:06

Yes.
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
Rubin
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 60
Registriert: 18.10.2013, 05:14
Beruf: Notar-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#3

18.10.2013, 13:36

:thx
Benutzeravatar
Sarah84
Forenfachkraft
Beiträge: 192
Registriert: 04.09.2013, 15:42
Beruf: Notarfachangestellte
Software: RA-Micro

#4

23.10.2013, 11:18

Aber die Zusatgebühr fällt nur an, wenn der NOTAR den Text in die englische Sprache verfasst hat.

Wenn dies ein Dolmetscher übernommen hat, fällt die Zusatzgebühr NICHT an.

Habe gerade selbst so einen Fall ...
Antworten