Hallo,
Habe eine frage zur Abrechnung fremde Sprache.
Ein Gesellschafterbeschluss wurde in deutsch/englisch (doppelspaltig) verfasst.
Der deutsche Text wurde vorgelesen. Der englische Text ist für den Mandanten,
der bei der Beurkundung aufgrund einer Vollmacht vertreten wurde.
Darf hier die Gebuehr für die fremde Sprache abgerechnet werden?
Gesellschaftsbeschluss deutsch/englisch
-
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2199
- Registriert: 30.05.2008, 16:23
- Beruf: Fachbuchautor KostenO/GNotKG), freibeuflicher Dozent, früher Notariatsmitarbeiter bzw. -BV
Yes.
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
- Sarah84
- Forenfachkraft
- Beiträge: 192
- Registriert: 04.09.2013, 15:42
- Beruf: Notarfachangestellte
- Software: RA-Micro
Aber die Zusatgebühr fällt nur an, wenn der NOTAR den Text in die englische Sprache verfasst hat.
Wenn dies ein Dolmetscher übernommen hat, fällt die Zusatzgebühr NICHT an.
Habe gerade selbst so einen Fall ...
Wenn dies ein Dolmetscher übernommen hat, fällt die Zusatzgebühr NICHT an.
Habe gerade selbst so einen Fall ...