Vollmacht Handelsregister

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
Antworten
sippi72

#1

17.10.2013, 12:20

Hallöchen,
habe hier eine Vollmacht gefertigt, wurde beurkundet.
Inhalt:
Bevollmächtigter mit Geschäftsanteil 10.000,00 € beteiligt und gleichzeitig Prokurist.
Vollmacht für sämtl. Rechtsgeschäfte hinsichtlich Firma (z. B. Vertretung Versammlungen; Stimmrechtsausübung; sämt. Erklärungen gegenüber HR u. a.; Mitbestimmungsrecht Ausschluss Ges., Handlungen Prokurist.
Ausgeschlossen ist die Verfügung über den Geschäftsanteil i. H. v. 10.000,00€.

Meine Berechnung:
Wert gem. §§ 97, 98 I, II = 5.000,00 €

Gebühr Nr. 21200, Satz 1,0 = 60,00 €

Was meint Ihr?

:thx , Steffi
sippi72

#2

17.10.2013, 12:29

Huhu, noch was vergessen,
hier fällt noch eine Auswärtsgebühr an.
Meine Berechnung:
Wert: 5.000,00 €
Gebühr, Nr. 26002 = 50,00 €

Fertig!
Die Dokumentenpauschale nebst Auslagen berechne ich dann aber selber, das schaffe ich schon.

DANKE!!!!!
LG Steffi
Martin Filzek
Foreno-Inventar
Beiträge: 2199
Registriert: 30.05.2008, 16:23
Beruf: Fachbuchautor KostenO/GNotKG), freibeuflicher Dozent, früher Notariatsmitarbeiter bzw. -BV

#3

17.10.2013, 16:14

Die Bewertung von solchen Handelsregister-Vollmachten nach neuem GNotKG ist schwierig und die obige Lösung knüpft ja an die zur KostO streitig gewesenen Meinung an, dass sich der Betrag der KG-Einlage begrenzend auswirkt (vgl. kritisch Waldner, GNotKG für Anfänger, 8. Aufl. 2013, Rn. 281; Filzek, KostO, 4. Aufl. 2009, § 41 Rn. 7 m.w.N.), zusätzlich wird nun auch noch § 98 II angewandt mit der Halbierung! Das geht m. E. "zu weit" - siehe auch die gegen eine Begrenzung auf den Höchstbetrag sich aussprechende Kommentierung in Notarkasse München, Streifzug durch das GNotKG, 10. Aufl. 2013, Rn. 2405 ff. sowie bei Arnold in Leipziger GNotKG-Kommentar, 2013, § 98 Rn. 9 ff.
Im vorliegenden Fall kommt auch noch hinzu, dass nicht nur die Vollmacht eines Kommanditisten vorliegt, sondern zugleich eine Vollmacht eines Prokuristen für alle künftigen Anmeldungen.
Es ist daher m. E. vom Wert aller künftigen HR.-Anmeldungen auszugehen, wobei i.d.R. mindestens eine künftige Anmeldung schon den Mindestwert von 30.000 Euro haben wird. Der Wert könnte daher "locker" mit dem drei- bis zehnfachen dieses Wertes angenommen werden, eigener Vorschlag: das Fünffache = 5 x 30.000 Euro = 150.000 Euro.
Mindestens aber 30.000 Euro als vielleicht im unteren Bereich des billigen Ermessens liegender unterer Wert.
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
Antworten