Dokumentenpauschale Nr. 32002

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
Antworten
Jaqueline
Forenfachkraft
Beiträge: 245
Registriert: 06.09.2010, 17:46
Beruf: Notarfachangestellte
Software: AnNoText

#1

16.10.2013, 16:17

Folgender Fall:

Wir haben vor Beurkundung des Vertrages dem Makler 1x den Grundbuchauszug (8 Seiten) per E-Mail zugesandt. Diesen haben wir eingescannt. Dann haben wir noch den 4 Verkäufern und dem Käufer jeweils den Entwurf des Kaufvertrages (10 Seiten) per E-Mail übersandt. Den Entwurf des Vertrages haben wir direkt aus unserem Programm heraus versandt.

Ich weiß nicht, wie ich das jetzt abrechnen muss. Evtl. so:

Nr. 32002 = 1 Datei / 8 Seiten = 4,00 € (für den Grundbuchauszug)
Nr. 32002 = 5 Datein á 1,50 € = 7,50 € (für den Entwurf)

Verstehe ich es richtig, dass alles was eingescannt wird wie Nr. 32000 berechnet wird und alles was nicht extra eingesannt werden muss pro Datei berechnet wird?

Was bedeutet denn pro Arbeitsgang (höchstens 5,00 €)?

Danke schon vorab für Euro Antworten.
Jaqueline
Forenfachkraft
Beiträge: 245
Registriert: 06.09.2010, 17:46
Beruf: Notarfachangestellte
Software: AnNoText

#2

21.10.2013, 15:31

Also ich beantworte mir mal meine Frage selber. So wird es wohl richtig sein:

Ein Arbeitsgang ist z. B. wenn ich mich einmal an die Akte setze und Entwürfe etc. versende. Egal wieviele und was. Muss ich dann z. B. einen Tag später den Entwurf ändern und noch mal übersenden ist das wieder ein Arbeitsgang.

Für den Grundbuchauszug gem. Nr. 32002 = 1 Datei / 8 Seiten = 4,00 €
pro Datei und Arbeitsgang 1,50 € höchstens 5,00 € - wäre also 1,50 €
da aber von Papierform in elektronische Form übertragen - nicht weniger als Dokumentenpauschale gem. Nr. 32002 - 8 Seiten = 4,00 €

Für die Entwürfe gem. Nr. 32002 = 5 Dateien = 5,00 €
pro Datei und Arbeitsgang (alle Entwürfe wurden in einem Arbeitsgang versandt) 1,50 € höchstens 5,00 €
(5 Dateien wären 7,50 € - aber höchstens 5,00 € pro Arbeitsgang - somit 5,00 €)
chaosprinzessin73
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 1
Registriert: 23.04.2015, 09:17
Beruf: Rechtsanwalts- und Notariatsfachangestellte
Software: RA-Micro

#3

23.04.2015, 09:33

Wie verhält es sich mit Grundbuchauszügen, die ich abrufe und als Datei speichere?
Die Datei versende ich als E-Mail an den Mandaten.
In RA-Micro bei Notarkostenprogramm gebe ich unter 32002 die Anzahl der Datei ein und die Zeile eingescannten Seite öffnet sich. Gebe ich hier die Anzahl der Seiten ein oder werden diese nicht berechnet, wenn ich nicht gescannt habe.
Benutzeravatar
No.Me.
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 478
Registriert: 13.04.2007, 12:24
Beruf: ReNo
Software: NoRa / NT
Wohnort: Quickborn
Kontaktdaten:

#4

23.04.2015, 18:54

Da du in diesem Fall den Grundbuch so wie er abgerufen wurde speicherst und nicht ausdruckst, einscannst und dann versendetest, dürftest du nur 1,50 € für die Datei abrechnen. In euer Programm trägst du dann wahrscheinlich bei den Seiten keine Zahl ein und bei dem Dateien eine 1.
Nein, ich bin kein Spruch, Du brauchst gar nicht weiter lesen. Ich bin werder lustig noch informativ. Ich bin nur eine sinnlose Ansammlung von Buchstaben, um diesen Platz hier zu füllen und keiner hat mich lieb, also lass mich in Ruhe und hör auf mich zu lesen, bin sowieso schon vorbei!
Antworten