Es soll nun wegen der Problematik des Übergangsrechts gegen eine Kostenrechnung angegangen werden:
Ich finde dazu, dass Erinnerung eingelegt werden kann.
Ich finde auf Anhieb aber nicht
in welcher Frist?
durch wen? (auch den Notar?)
die Erinnerung eingelegt werden kann.
Kann mir hier jemand weiterhelfen?
Erinnerung/Beschwerde gegen Kostenrechnung
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Vielen Dank für die Antwort.
Gehe ich richtigerweise davon aus, dass die Zahlung der Kostenrechnung keine Auswirkungen auf die Zulässigkeit er Erinnerung hat?
Oder ist die Erinnerung ausgeschlossen, wenn die Rechnung bezahlt ist?
Ich finde zwar in meinem Kommentar nichts dazu (was mich auch wundern würde), würde aber ungern dem Mandanten den Rat erteilen, den Rechnungsbetrag zu zahlen und später eine unzulässige Erinnerung einzulegen.
Gehe ich richtigerweise davon aus, dass die Zahlung der Kostenrechnung keine Auswirkungen auf die Zulässigkeit er Erinnerung hat?
Oder ist die Erinnerung ausgeschlossen, wenn die Rechnung bezahlt ist?
Ich finde zwar in meinem Kommentar nichts dazu (was mich auch wundern würde), würde aber ungern dem Mandanten den Rat erteilen, den Rechnungsbetrag zu zahlen und später eine unzulässige Erinnerung einzulegen.