Hallo liebe Forummitglieder.
Mich beschäftigt eine Frage schon seit ein paar Tagen, ich habe schon viel in der Literatur gelesen, aber so richtig sicher, ob ich es nun verstanden habe, bin ich mir nicht:
Es geht um die Entstehung der Vollzugsgebühr bzw. von Vollzugsgebühren für die Erstellung einer Gesellschafterliste und die anschließende Übermittlung derselben ans Registergericht.
Klassisches Beispiel: GmbH-Geschäftanteilskaufvertrag.
1. Der Notar wird u. a. beauftragt, die Liste zu erstellen. Dafür entsteht laut GNotKG eine Vollzugsgebühr gem. Nr. 22110, soweit ich dies richtig verstanden habe.
2. Der Notar übermittelt diese Liste zur Anzeige ans Registergericht. So wie ich das verstehe, entsteht hierfür ebenfalls eine "Vollzugsgebühr" gem. Nr. 22114 unter Beachtung einer Höchstgebühr von 250,00 €.
Ist dies so tatsächlich richtig? Es entstehen also zwei Vollzugsgebühren?
Für eine hilfreiche Antwort wäre ich euch sehr dankbar
Vollzugsgebühr(en) Gesellschafterliste
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- Daueraktenbearbeiter(in)
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Der Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln;
erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste,
zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste,
und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste.
-Konfuzius-
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- Foreno-Inventar
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Bei den meisten GmbH-Anteiltsverkäufen wird die Wirksamkeit der Übertragung von einer späteren Kaufpreiszahlung abhängig gemacht, die der Notar für die Bescheinigung nach § 40 II GmbHG prüfen muss, so dass häufig auch zu prüfen ist, ob neben den Vollzugsgebühren nicht auch noch eine Betreuungsgebühr KV 22200 Nr. 6 anfällt (vgl. Hinweise am Ende von Rn. 1155 in Streifzug). Die Gebühr fällt nur an, wenn der Notar außerhalb der Urkunde etwas prüfen muss.
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
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@Revisor
@Martin Filzek
vielen Dank Euch beiden! Ich habe es mir schon fast gedacht, ich wollte mich aber gerne durch weitere Aussagen absichern. Ich habt mir sehr gut weitergeholfen!
@Martin Filzek
vielen Dank Euch beiden! Ich habe es mir schon fast gedacht, ich wollte mich aber gerne durch weitere Aussagen absichern. Ich habt mir sehr gut weitergeholfen!
Der Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln;
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zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste,
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-Konfuzius-
erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste,
zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste,
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