Guten Morgen zusammen!
Wir haben im August einen Grundstückskaufvertrag beurkundet, wo ein Vorkaufsrecht bestand.
Da der Auftrag zur Beurkundung noch im Juli erteilt wurde, habe ich nach der KostO abgerechnet.
Der Vorkaufsberechtigte übt nun innerhalb der Frist sein Vorkaufsrecht aus und morgen wird die
Vertragsaufhebung mit den bisherigen Käufern sowie Auflassung mit dem neuen Käufer beurkundet.
Das rechne ich dann doch nach dem GNotKG ab, oder?
Ausübung Vorkaufsrecht, Eintritt in beurkundeten Vertrag
- Soenny
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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