Entwurf/vorzeitige Beendig. bei Tatsachenbesch.

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brainy
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#1

09.10.2013, 12:23

Hallo Zusammen,

ich bin gerad etwas verwirrt... :oops:
Habe mit Mdt. einen Termin gemacht zur Beurk. einer Tatsachenbescheinigung (Wahrnehmungs- u. Feststellungsprotokoll)
Wir haben Entwurf gemacht und Mdt. ist - ohne Rückmeldung - zum Termin nicht erschienen, hat sich gar nicht mehr gemeldet.

Wie rechne ich diesen Entwurf jetzt ab???
Normalerweise wäre ja eine 1,0 nach KV-Nr. 25104 abzurechnen bei BU...
Habe jetzt den Streifzug durch das GNotKG "studiert" und bin komplett durcheinander betr. Entwurf/vorzeitige Beendigung
brainy
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#2

09.10.2013, 15:24

Kann denn keiner etwas zum Unterschied "vorzeitige Beendigung/Entwurf" sagen???
Steh echt auf dem Schlauch...vielleicht bring ich hier auch irgendwas durcheinander...?
brainy
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#3

09.10.2013, 17:12

Also, ich bin jetzt schon mal so weit, dass ich dem Mdt. den Entwurf schicke und auch diesen abrechne nach KV-Nr. 24101. Was mich nur völlig irritiert ist, dass Nr. 24101 besagt: 0,3 - 1,0, aber mind. 60 Euro; aber was mache ich denn, wenn ich bei der BU-Geb. nicht diese Mind.-Geb. von 60 Euro habe, sondern darunter liege!? Z.B. bei einer eidesstattlichen Vers. (Nr. 23300) oder eben diese Tatsachenbescheinigung (NR. 25104). Dann nehm ich doch nicht diese Mindestgeb., oder?
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