Auswärtsgebühr PC

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
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Lulumaus
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#1

02.10.2013, 10:35

Hallo ihr,
habe grad 6 Unterschriftsbeglaubigungen abzurechnen. Mein Chef war bei der Bank, nicht länger als eine halbe Stunde. Also bekomme ich 50,00 €, diese geteilt durch 6= aufgerundet 8,34 €.

Meine Frage, darf ich das so aufrunden, anders geht es ja nicht, und wie gebt ihr das in euer Programm ein?? Ich arbeite zum Beispiel mit Advoware und muss das Programm überlisten und austesten was ich bei Anzahl angebe. Gebe ich zum Beispiel 0,167 ein wirft er mir als Betrag 8,35 € aus. Kann ich das so gelten lassen? Ich hoffe ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt :shock:
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Jana47
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#2

02.10.2013, 10:47

50 EUR : 6 sind ja 8,33333 EUR, bedeutet für mich abrunden auf 8,33 EUR pro Partei, auch wenn in der Summe dann 1 Ct fehlt.
Allerdings erstelle ich die Kostenrechnung "per Hand", also ohne Software.

War Dein Chef denn auch außerorts und sind viell. auch Fahrtkosten aufzusplitten? Vielleicht lassen sich die Zusatzgebühr + Fahrtkosten ja besser aufteilen?
Lulumaus
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#3

02.10.2013, 10:55

Nein war er nicht. Und muss das ja auch für die Zukunft irgendwie hinbekommen
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Jana47
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#4

02.10.2013, 11:19

Für das Anwaltssoftware"problem" habe ich leider keine Lösung, da, wie gesagt, softwarefrei. :/
Lulumaus
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#5

02.10.2013, 11:57

Habe jetzt noch mal ne weitere Frage. Eine Löschungsbewilligung die ich beglaubigen soll, soll direkt bei uns verbleiben, da wir diese für eine aus dem letzten Jahr noch laufende Kaufvertragssache benötige. Rechne ich jetzt hier noch nach KostO ab oder spielt das keine Rolle zu welcher Sache das gehört und ich rechne nach GnotKG ab?????????
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Jana47
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#6

02.10.2013, 12:11

Wenn der Auftrag zur Löschungsbewilligung nach dem 01.08.2013 erteilt wurde, dann GNotKG. Für den Kaufvertrag (und Vollzug im Übrigen) wird KostO gelten. Auch eine Grundschuld aufgrund Finanzierungsvollmacht in diesem KV würde nach GNotKG abgerechnet, wenn der GS-Auftrag nach dem 01.08.13 erteilt wurde.
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