Moin, Moin!
Habe gerade mal eine kurze Frage ...
Im Streifzug durchs GNotKG, Randnummer 1997 steht, dass man für den Entwurf eines
Löschungsantrages 15,00 € bekommt.
Muss es da nicht heißen 30,00 € gem. Nr. 24102 ?
Ist das ein Schreibfehler?!
Danke im Voraus!
Streifzug durch das GNotKG
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Danke für deine Antwort Kleinela!
Ich bin im Moment total unsicher mit den neuen Gebühren und habe hier keinen, an den ich mich
wenden könnte! Manchmal überlege ich, ob ich meine Fragen überhaupt stellen soll,, weil ich immer meine,
es liegt an mir und meiner Unsicherheit! Meistens stelle ich auch nichts in Frage, aber dann liest man etwas
nach und dann das .......
Unabhängig davon habe ich jetzt 30,00 € Mindestgebühr berechnet! Die nächste Prüfung kommt bestimmt!
Ich bin im Moment total unsicher mit den neuen Gebühren und habe hier keinen, an den ich mich
wenden könnte! Manchmal überlege ich, ob ich meine Fragen überhaupt stellen soll,, weil ich immer meine,
es liegt an mir und meiner Unsicherheit! Meistens stelle ich auch nichts in Frage, aber dann liest man etwas
nach und dann das .......
Unabhängig davon habe ich jetzt 30,00 € Mindestgebühr berechnet! Die nächste Prüfung kommt bestimmt!
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Nobody is perfect. Das gilt wahrscheinlich auch für Bücher, und wenn dies der einzige klitzekleine Fehler im Streifzug wäre im über 700 Seiten umfassenden sonst wie immer von den Bearbeitern der Notarkasse München hervorragend gestalteten Werk sollte dies an der Gesamtbeurteilung als sehr gut für den Gesamtinhalt natürlich nichts ändern.
Alles was man liest oder hört sollte halt, wie hier geschehen, immer kritisch wenn möglich selbst überprüft werden, und kleine Fehler, insbesondere bei einer völligen Neuregelung der gesamten Notarkosten, sind weder in Kommentaren, Einführungsbüchern und -aufsätzen usw. ausgeschlossen, worauf auch i.d.R. die Vorworte mit der Bitte, entdeckte Versehen den Autoren mitzuteilen, hinweisen. Errare humanum est. Kein Grund also, den Streifzug nicht weiter zu preisen.
Alles was man liest oder hört sollte halt, wie hier geschehen, immer kritisch wenn möglich selbst überprüft werden, und kleine Fehler, insbesondere bei einer völligen Neuregelung der gesamten Notarkosten, sind weder in Kommentaren, Einführungsbüchern und -aufsätzen usw. ausgeschlossen, worauf auch i.d.R. die Vorworte mit der Bitte, entdeckte Versehen den Autoren mitzuteilen, hinweisen. Errare humanum est. Kein Grund also, den Streifzug nicht weiter zu preisen.
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
- Jana47
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, wie dumm von mir - siehe #7u.#8
[]@stillesWasser
Ich würde das gern im Streifzug nachschlagen und korrigieren, aber in RN 1997 geht es um Bewertung einer Vollmacht/Vollmachtsbestätigung. Kannst Du die Randnummer noch mal nennen?[]
[]@stillesWasser
Ich würde das gern im Streifzug nachschlagen und korrigieren, aber in RN 1997 geht es um Bewertung einer Vollmacht/Vollmachtsbestätigung. Kannst Du die Randnummer noch mal nennen?[]
Zuletzt geändert von Jana47 am 04.10.2013, 10:29, insgesamt 1-mal geändert.
Ab und an sollte man die Brille putzen.Jana47 hat geschrieben:@stillesWasser
Ich würde das gern im Streifzug nachschlagen und korrigieren, aber in RN 1997 geht es um Bewertung einer Vollmacht/Vollmachtsbestätigung. Kannst Du die Randnummer noch mal nennen?