KV mit Bestandteilszuschreibung

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
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Segelhoernchen
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#1

27.09.2013, 10:59

Ich habe hier einen Kaufvertrag, in dem der Käufer gleichzeitig zu Zuschreibung der Vertragsfläche als Bestandteil zu seinem bereits bestehenden Grundstück beantragt hat.

"Früher" gab es ja ne 5/10 Gebühr dafür.... und jetzt??? kann irgendwie nichts dazu finden :(
Jupp03/11

#2

27.09.2013, 11:24

siehe dazu Streifzug Rd 2037 und 2274 ff.
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#3

27.09.2013, 11:55

Mir liegt der aktuelle Streifzug leider noch nicht vor :(
Jupp03/11

#4

27.09.2013, 12:08

verschiedener Gegenstand nach § 86 Abs. 2 und gesondert zu bewerten.
Geschäftswert gemäß § 36 Abs. 1 mit etwa 10 - 20 % des Bezugswertes (Verkehrswerte der bestandteilsweise zugeschriebenen oder vereinigten Grundstücke). Gebührensatz 0,5 nach KV-Nr. 21201 Nr. 4.
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#5

27.09.2013, 14:06

Danke Dir, wünsche noch ein schönes Wochende :)
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