Ich habe hier einen Kaufvertrag, in dem der Käufer gleichzeitig zu Zuschreibung der Vertragsfläche als Bestandteil zu seinem bereits bestehenden Grundstück beantragt hat.
"Früher" gab es ja ne 5/10 Gebühr dafür.... und jetzt??? kann irgendwie nichts dazu finden
KV mit Bestandteilszuschreibung
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Mir liegt der aktuelle Streifzug leider noch nicht vor
verschiedener Gegenstand nach § 86 Abs. 2 und gesondert zu bewerten.
Geschäftswert gemäß § 36 Abs. 1 mit etwa 10 - 20 % des Bezugswertes (Verkehrswerte der bestandteilsweise zugeschriebenen oder vereinigten Grundstücke). Gebührensatz 0,5 nach KV-Nr. 21201 Nr. 4.
Geschäftswert gemäß § 36 Abs. 1 mit etwa 10 - 20 % des Bezugswertes (Verkehrswerte der bestandteilsweise zugeschriebenen oder vereinigten Grundstücke). Gebührensatz 0,5 nach KV-Nr. 21201 Nr. 4.
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Danke Dir, wünsche noch ein schönes Wochende