Hallo Ihr Lieben.
Bei uns ist ein Mietvertrag, befristet für ein Jahr, nebst aufschiebend bedingtem Kaufvertrag beurkundet worden.
Der schuldrechtliche Kaufvertrag ist aufschiebend bedingt geschlossen. Die Bedingung gilt als eingetreten, wenn der Käufer erklärt, dass der Kaufvertrag, wie in der Urkunde erklärt, als für ihn verbindlich wünscht, was auch notariell beurkundet werden muss.
Bedingungseintritt kann bis 30.9.13 erklärt werden durch Beurkundung einer Ausübungserklärung.
Wie rechne ich diese Urkunde nun ab?
Fordere ich alle notwendigen Bescheinigungen/Genehmigungen für den Kaufvertrag jetzt bereits an oder erst wenn Bedingungseintritt also Beurkundung der Ausübungserklärung erfolgt ist?
Ich stehe gerade total auf dem Schlauch....
Abrechnung Mietkaufvertrag mit aufschieb. bedingt. Kaufvertr
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- Forenfachkraft
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Abgerechnet werden beiden Beurkundungsgegenstände: Mietvertrag (nach § 52 bewerten) und Kaufvertrag (nach § 47 bewerten). Die Bedingungen sind kostenrechtlich irrelevant.
Mit dem Vollzug des Kaufvertrags hätte ich letzte Woche noch nicht begonnen, sondern erst, wenn die Bedingung eingetreten ist.
Mit dem Vollzug des Kaufvertrags hätte ich letzte Woche noch nicht begonnen, sondern erst, wenn die Bedingung eingetreten ist.
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