Abrechnung Mietkaufvertrag mit aufschieb. bedingt. Kaufvertr

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
Antworten
davia76
Forenfachkraft
Beiträge: 137
Registriert: 30.12.2011, 16:10
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA Win 2000
Wohnort: Hessen

#1

23.09.2013, 10:45

Hallo Ihr Lieben.

Bei uns ist ein Mietvertrag, befristet für ein Jahr, nebst aufschiebend bedingtem Kaufvertrag beurkundet worden.

Der schuldrechtliche Kaufvertrag ist aufschiebend bedingt geschlossen. Die Bedingung gilt als eingetreten, wenn der Käufer erklärt, dass der Kaufvertrag, wie in der Urkunde erklärt, als für ihn verbindlich wünscht, was auch notariell beurkundet werden muss.
Bedingungseintritt kann bis 30.9.13 erklärt werden durch Beurkundung einer Ausübungserklärung.

Wie rechne ich diese Urkunde nun ab?
Fordere ich alle notwendigen Bescheinigungen/Genehmigungen für den Kaufvertrag jetzt bereits an oder erst wenn Bedingungseintritt also Beurkundung der Ausübungserklärung erfolgt ist?

Ich stehe gerade total auf dem Schlauch.... :oops:
Wissen, das nicht weitergegeben wird, ist kein Wissen.

Jeder hat dumme Gedanken, nur der Kluge verschweigt sie.
Bielefelder
Forenfachkraft
Beiträge: 174
Registriert: 10.03.2013, 17:33
Beruf: RA-Fachangestellte
Wohnort: Bielefeld

#2

29.09.2013, 21:57

Abgerechnet werden beiden Beurkundungsgegenstände: Mietvertrag (nach § 52 bewerten) und Kaufvertrag (nach § 47 bewerten). Die Bedingungen sind kostenrechtlich irrelevant.

Mit dem Vollzug des Kaufvertrags hätte ich letzte Woche noch nicht begonnen, sondern erst, wenn die Bedingung eingetreten ist.
Bielefelder Fachlehrgänge für Fachanwälte und Notare: http://www.bielefelder-fachlehrgaenge.de/
Notarkostenforum zum GNotKG: http://www.gnotkg-online.de
Antworten