vollzugsgebühr/Schuldhaftentlassung

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Helga60
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#1

22.09.2013, 12:39

ich weis dass das Thema schon gestellt worden ist, habe ich auch durchgelesen usw.
Aber vielleicht könntet Ihr mir trotzdem eure meinung sagen.

Ich habe in meinem fall geschiedene Eheleute, daher einholung vorkaufsrechtsverichtserklärung,
vom grundbuchamt so verlangt. schuldübernahme durch ÜBernehmenden, fälligkeits- und Einreichungssperre. Da gegenüberstellung muss ich als Wert für die kostenberechnung den verkehrswert nehmen.

Meine berechnung

21100. 2,0 gebühr. beurkundungsverfahren
22110. nach 22112 Vollzugsgebühr (Einholung Vorkaufsrechtsverzichtserklärung). 50,00 €
22200. o,5 Gebühr Betreuungsgebühr (Flälligkeitsmitteilung und Einreichungssperre)
Doku
Umsatzsteuer

Ich weis jetzt nicht wo ich die gebühr für die einholung der schuldhaftentlassung unterbringen
soll? Darf ich überhaupt eine hierfür nehmen, da 147 Kosto so ja nicht übernommen wurde (laut
meiner Erinnerung)

Lg Helga
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#2

30.09.2013, 09:32

Vgl. Vorbemerkung 2.2.1.1 Nr. 8: Anforderung und Prüfung einer Erklärung über die Zustimmung zu einer Schuldübernahme oder einer Entlassung aus der Haftung
Es handelt sich um Vollzuzgstätigkeit, so dass eine 0,5 Gebühr Nr. 22110 nach dem Wert der Urikunde zu berechnen ist (also keine Begrenzung auf 50,00 Euro).
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