Kaufvertrag mit Löschung

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
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Princess
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#1

17.09.2013, 09:48

Hab noch mal ne Frage.

Ich habe einen einfachen KV, Negativattest wird eingeholt, Löschungsbewilligung wird eingeholt.

Wie rechne ich jetzt ab, insbesondere Vollzug und Treuhand?

Nr. 22110 für das Beurkundungsverfahren
Nr. 22110 (nach 22112, da nur Negativattest)???
Nr. 22200 Betreuungsgebühr

und wie soll ich das jetzt machen mit der Treuhandgebühr? Ich weiß ja jetzt noch nicht ob Treuhandauflagen vorliegen. Wir schreiben nach Beurkundung des KV immer die Banken an und bitten um Erteilung der Löschungsbewilligung nebst evt. vorhandenem Treuhandauftrag. Soll ich das jetzt später abrechnen oder wie??
Princess
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#2

17.09.2013, 09:54

Ne die Vollzugsgebühr fällt nach 22110 voll an wegen der Lastenfreistellung oder? Und wenn ich den Treuhandauftrag habe, kann ich das doch im Nachhinein abrechnen?
Bielefelder
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#3

17.09.2013, 10:24

21100 für KV
22110 für Vollzug
22200 für Betreuung

Wenn Treuhandauflagen kommen: 22201, die ja im Zweifel der Verkäufer zu tragen hat.
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Martin Filzek
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#4

17.09.2013, 12:26

Auch die 50 Euro übersteigenden Kosten der Vollzugsgebühr wird in der Regel der Verkäufer zahlen sollen (siehe ausführlich in entsprechenden anderen Threads wie "Verteilung der Vollzugsgebühr auf Verkäufer und Käufer" bzw. ähnliche), so dass sich empfiehlt, mit der Berechnung dieses Teils zu warten, bis auch die Treuhandaufträge vorliegen, um dann alles zusammen dem Verkäufer zu berechnen.
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