Vereinsregisteranmeldung

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
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Princess
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#1

17.09.2013, 08:43

Habe hier eine Anmeldung zum Vereinsregister:
- 4 Vorstandsmitglieder sind ausgeschieden,

es wurde neu bestellt:
- 1. Vorsitzender,
- 2. Vorsitzender,
- Schriftführer,
- Kassierer.

Ich habe also eine An- und Abwahl von 4 Personen.

Wie rechne ich das Ganze ab?
8x 5.000,00 € gem. § 36 Abs. 3?

und dann halt nach Nr. 24102

Oder zählt nicht jede An- und Abwahl einzeln?
Bielefelder
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#2

17.09.2013, 08:46

8*5.000 € und daraus die halbe Gebühr.
Bielefelder Fachlehrgänge für Fachanwälte und Notare: http://www.bielefelder-fachlehrgaenge.de/
Notarkostenforum zum GNotKG: http://www.gnotkg-online.de
Princess
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#3

17.09.2013, 08:58

ja genau. Also es ist egal ob Vorstandsmitglied oder Kassierer, es wird einzeln gewertet.
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