Habe hier eine Anmeldung zum Vereinsregister:
- 4 Vorstandsmitglieder sind ausgeschieden,
es wurde neu bestellt:
- 1. Vorsitzender,
- 2. Vorsitzender,
- Schriftführer,
- Kassierer.
Ich habe also eine An- und Abwahl von 4 Personen.
Wie rechne ich das Ganze ab?
8x 5.000,00 € gem. § 36 Abs. 3?
und dann halt nach Nr. 24102
Oder zählt nicht jede An- und Abwahl einzeln?
Vereinsregisteranmeldung
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8*5.000 € und daraus die halbe Gebühr.
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Notarkostenforum zum GNotKG: http://www.gnotkg-online.de
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