Finanzierungsgrundschuld GNotKG

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
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StillesWasser
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#1

13.09.2013, 13:22

Hey, Leute,

bitte einmal helfen!

Ich weiß, es gibt schon ein paar Fragen diesbezüglich aber die sind nicht abschließend beantwortet worden und LEIDER HABE
ICH IMMER NOCH KEINE BÜCHER!!! :motz (Aber der Streifzug soll nächste Woche geliefert werden! :huepf :huepf

Ich habe einen Kaufvertrag aus Juli 2013 und nunmehr die Finanzierungsgrundschuld aus August 2013.
Ich gehe davon aus, dass § 136 (3) GNotKG nicht greift, so dass ich die Grundschuld nach neuem Recht abrechnen muss und den
eigentlichen Kaufvertrag nach KostO!

Stimmt Ihr mir hier zu???

Einmal bitte kurz meine Unsicherheit beseitigen!! :thx :thx :thx
Martin Filzek
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Beruf: Fachbuchautor KostenO/GNotKG), freibeuflicher Dozent, früher Notariatsmitarbeiter bzw. -BV

#2

13.09.2013, 14:37

Ja, das ist richtig bzw. entspricht so auch den mir dazu bekanntgewordenen Meinungen.
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
StillesWasser
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#3

13.09.2013, 14:40

Super, danke Herr Filzek!

:wink1
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