Muss der Leistungszeitraum auf der Kostenrechnung eigentlich mit angegeben werden.
Ich frage, weil wir das bisher nicht gemacht haben und ich das, wenn es nicht sein muss, auch nicht unbedingt machen möchte, da ich mir das doch entwas umständlich vorstelle, jedes mal nachzusehen, von wann bis wann...
Leistungszeitraum
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Der Zeitpunkt der Leistung muss in der Rechung nach dem UStG angegeben werden (Diehn Rn. 70).
Nach § 31 Abs. 4 UStDV kann als Zeitpunkt der Lieferung oder der sonstigen Leistung der Kalendermonat angegeben werden, in dem die Leistung ausgeführt wird.
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- Sarah84
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wieder was dazu gelernt
Sollte also z. B. in etwa so aussehen:
Akte am 01.09.13 angelegt und am 11.09. 13 erstelle ich die Rechnung...
Rechnung-Nr. 0123456
Leistungszeitraum vom 01.09.2013 bis 11.09.2013
Sollte also z. B. in etwa so aussehen:
Akte am 01.09.13 angelegt und am 11.09. 13 erstelle ich die Rechnung...
Rechnung-Nr. 0123456
Leistungszeitraum vom 01.09.2013 bis 11.09.2013
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Bei Kaufverträgen erstellen wir z. B. immer zwei Kostenrechnungen. Eine direkt nach Beurkundung - abgerechnet wird z. B. Beurkundungs- und Vollzugsgebühr. Und dann rechnen wir noch mal ganz zum Schluss ab - abgerechnet wird z. B. Kaufpreisfälligkeitsanzeige. Zwischendurch rechne ich dann noch die Finanzierungsgrundschuld ab.
Bei der ersten Kostenrechnung ist das ja noch klar - von der Aktenanlage bis zur Erstellung der Kostenrechnung. Dann kommt irgendwann die Grundschuld. Wo ist der Anfang und wo das Ende? Anfang = Eingang der Grundschuldunterlagen und Ende = Erhalt der Eintragungsbekanntmachungen oder Anfang = Tag der Beurkundung und Ende = Tag der Versendung an Mdt., Bank, Grundbuchamt? Bei meiner Endabrechnung würde ich dann den Leistungszeitraum von einem Tag nach Erstellung der 1. Kostenrechnung bis zur Erstellung der Endabrechnung angeben. Ist das richtig?
Bei der ersten Kostenrechnung ist das ja noch klar - von der Aktenanlage bis zur Erstellung der Kostenrechnung. Dann kommt irgendwann die Grundschuld. Wo ist der Anfang und wo das Ende? Anfang = Eingang der Grundschuldunterlagen und Ende = Erhalt der Eintragungsbekanntmachungen oder Anfang = Tag der Beurkundung und Ende = Tag der Versendung an Mdt., Bank, Grundbuchamt? Bei meiner Endabrechnung würde ich dann den Leistungszeitraum von einem Tag nach Erstellung der 1. Kostenrechnung bis zur Erstellung der Endabrechnung angeben. Ist das richtig?
- Sarah84
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Also ich mache direkt nach der BeurkG die komplette RG für den KV fertig. Das Einzige, dass ich am Ende mal ergänze sind hinzu gekommene Porto oder Kopien.
Ich denke mal, dass mit Leistungszeitraum die Spanne gemeint ist von Aktenanlage bis zur endgültigen Abrechnung an den Mdt.
Werde gerne eines besseren belehrt
Ich denke mal, dass mit Leistungszeitraum die Spanne gemeint ist von Aktenanlage bis zur endgültigen Abrechnung an den Mdt.
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