Hallo liebe Kollegen,
ich kann mich irgendwie nicht mit dem GNotKG anfreunden und hab jetzt hier einen Kaufvertrag den ich abrechnen soll.
Sachverhalt:
Kaufvertrag über Wohnungseigentum mit Bauverpflichtung und Auflassung.
Der Wert ist klar, jetzt ist nur meine Frage, welche Gebühren ich in Ansatz bringe.
Den KV hatten wir von den Beteiligten zunächst als Entwurf übersandt bekommen zur Prüfung, dieser wurde auch von uns noch einmal überarbeitet.
Weiter wurde hier noch eine Unterschriftsbeglaubigung unter einer Genehmigungserklärung der Verkäuferin vorgenommen.
Da wir ja den vorher entworfenen Vertrag hier schließlich beurkundet haben, fällt ja die Gebühr für die Fertigung des Entwurfs gem. Vorb. 2.2 Abs. 2 weg.
D.h. ich würde zunächst mal die Nr. 21100 KV (2,0 Gebühr) Beurkundungsverfahren abrechnen.
Werterhöhend die Bauverpflichtung (20 % des Verkehrswerts gem. § 50 Abs. 2 GNotKG)
Für die Überwachung der Kaufpreisfälligkeit würde doch die Betreuungsgebühr (0,5 Gebühr) anfallen?
Eine Vollzugsgebühr bekomme ich gem. Vorbemerkung 2.2.1.2 Nr. 1 ja nicht, da ich ja für das Beurkundungsverfahren eine Gebühr erhalte, oder???
+ Dokumentenauslagen
+ Mehrwertsteuer
Ich bin damit völligst überfordert...
KV Whg.-Eigentum, Bauverpflichtung + Auflassung
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- Entwurfsgebühren entstehen wegen Vor 2.4.1 Abs. 1 nicht. Mit Vor 2.2 Abs. 2 hat das nichts zu tun.
- Die Sanierungsverpflichtung ist m.E. keine Verpflichtung zur "Errichtung" eines Bauwerks. Aber 50 nr. 4 könnte passen.
- 22200 klar.
- 22110 könnte anfallen bei Vollzugstätigkeiten (Verwalter, Lastenfreistellung)
- Die Sanierungsverpflichtung ist m.E. keine Verpflichtung zur "Errichtung" eines Bauwerks. Aber 50 nr. 4 könnte passen.
- 22200 klar.
- 22110 könnte anfallen bei Vollzugstätigkeiten (Verwalter, Lastenfreistellung)
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Notarkostenforum zum GNotKG: http://www.gnotkg-online.de
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