Hallo ,
mein Chef beurkundete eine Scheidungsfolgenvereinbarung, die heute um 15 Uhr abgeholt werden soll. Zur Zeit ist er bei Gericht und ich soll die Rechnung für diese Urkunde herstellen - nach GNotKG.
Also kurz:
A hat mit B vier Kinder, eins davon ist noch minderjährig, das älteste ist 1985 geboren.
A zahlt für Frau und Kind(er) pauschal 2.000 € Unterhalt monatlich.
Wie berechne ich den Geschäftswert für diese Unterhaltsvereinbarung.
Mein Problem ist, dass das GNotKG die aus § 24 KostO bekannte Grenze "bei Verwandten 5facher Jahreswert" nicht mehr hat. Und in der Urkunde ist auch keine "Grenze" bzgl. der Dauer der Zahlung vereinbart worden...
Geh ich richtig davon aus, dass der Geschäftswert gemäß § 52 III S. 2 GNotKG 240.000 € (2.000 € x 12 Monate x 10 Jahre) beträgt.
für Eure Hilfe
--- Tante Edit hat mich kurz auf die Angabe des §en aufmerksam gemacht: nicht 58 sondern 52 GNotKG ---
Unterhaltsvereinbarung - Abrechnung nach GNotKG
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Das sollte sich eigentlich aus der Scheidungsfolgenvereinbarung ergeben, wie lange der Unterhalt geschuldet wird ...
Wenn nicht: ja, unbestimmte Dauer.
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Notarkostenforum zum GNotKG: http://www.gnotkg-online.de
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