Hallo zusammen,
mal eine ganz blöde Frage:
Wann entsteht Tage- und Abwesenheitsgeld gemäß 32008 KV?
Bei Beurkundungen außerhalb der Geschäftsstelle entsteht die Auswärtsgebühr 26002 KV (bzw. eben 26003 KV bei bestimmten Geschäften).
Tage- und Abwesenheitsgeld entsteht daneben nicht extra.
Beim Tage- und Abwesenheitsgeld steht, dass diese Gebühr bei einer Geschäftsreise (also außerhalb der Gemeinde in der der Amtssitz und die Wohnung des Notars - Vorbemerkung 3.2 2) entsteht.
Entsteht das Tage- und Abwesenheitsgeld dann nur bei "Besprechungen"
Beispielfall:
Notar sitzt in S.
Gründung der A GmbH in W.
neben den Beurkundungsgebühren entstehen zudem
Fahrtkosten gemäß 32006 KV
Abwesenheitsgeld für 1,5 Std. à 50,00 EUR gemäß 26002 KV.
Richtig?
Und wann würde dann Tage- und Abwesenheitsgeld anstelle der Auswärtsgebühr entstehen?
Tage- und Abwesenheitsgeld - 32008 KV
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- Beruf: Fachbuchautor KostenO/GNotKG), freibeuflicher Dozent, früher Notariatsmitarbeiter bzw. -BV
Es ist so: Die Zusatzgebühren sind
G e b ü h r e n ,
das Tage- und Abwesenheitsgeld sind
A u s l a g e n
und grundsätzlich können beide nebeneinander entstehen. Die Auslagen von Tage- und Abwesenheitsgeld sowie Fahrtkosten fallen nur dann an, wenn eine Geschäftsreise im Sinne des Gesetzes vorliegt, d. h. es muss die Amtssitzgemeinde des Notars verlassen werden. Bei den in GNotKG jetzt stark erhöhten Zusatzgebühren für Auswärtstätigkeit hat man nun geregelt, dass - sofern die Voraussetzungen einer Geschäftsreise vorliegen, dies ist z. B. nicht der Fall bei innerhalb einer Stadt vorgenommenen Auswärtsbeurkundungen - aus Vereinfachungsgründen das früher hälftig zu berechnende Abwesenheitsgeld entfällt.
Niemals entsteht Tage- und Abwesenheitsgeld "anstelle" der Auswärtsgebühr.
Im obigen Beispielsfall würden Fahrtkosten entstehen, da die Gemeinde verlassen wurde, Abwesenheitsgeld aber nicht.
Falsch ist auch, dass oben im Berechnungsvorschlag letzte Zeile etwas von "Abwesenheitsgeld für 1,5 Std. à 50 Euro gem. 26602 KV" steht: Der richtige Ausdruck wäre natürlich Zusatzgebühr für Auswärtsbeurkundung für 1,5 Std à 50 Euro = 150 Euro gem. 26002 KV", bei 1,51 Std. wären es, da jede angefangene halbe Stunde einschließlich Hin- und Rückweg zählt, 200 Euro.
G e b ü h r e n ,
das Tage- und Abwesenheitsgeld sind
A u s l a g e n
und grundsätzlich können beide nebeneinander entstehen. Die Auslagen von Tage- und Abwesenheitsgeld sowie Fahrtkosten fallen nur dann an, wenn eine Geschäftsreise im Sinne des Gesetzes vorliegt, d. h. es muss die Amtssitzgemeinde des Notars verlassen werden. Bei den in GNotKG jetzt stark erhöhten Zusatzgebühren für Auswärtstätigkeit hat man nun geregelt, dass - sofern die Voraussetzungen einer Geschäftsreise vorliegen, dies ist z. B. nicht der Fall bei innerhalb einer Stadt vorgenommenen Auswärtsbeurkundungen - aus Vereinfachungsgründen das früher hälftig zu berechnende Abwesenheitsgeld entfällt.
Niemals entsteht Tage- und Abwesenheitsgeld "anstelle" der Auswärtsgebühr.
Im obigen Beispielsfall würden Fahrtkosten entstehen, da die Gemeinde verlassen wurde, Abwesenheitsgeld aber nicht.
Falsch ist auch, dass oben im Berechnungsvorschlag letzte Zeile etwas von "Abwesenheitsgeld für 1,5 Std. à 50 Euro gem. 26602 KV" steht: Der richtige Ausdruck wäre natürlich Zusatzgebühr für Auswärtsbeurkundung für 1,5 Std à 50 Euro = 150 Euro gem. 26002 KV", bei 1,51 Std. wären es, da jede angefangene halbe Stunde einschließlich Hin- und Rückweg zählt, 200 Euro.
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
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Hallo Herr Filzek,
vielen Dank für die Ausführungen.
Haben Sie mir ein Beispiel, bei dem Tage- und Abwesenheitsgeld anfällt?
Gibt es irgendwie eine (verständliche - auch für Azubis geeignete) Eselsbrücke, um sich zu merken wann Auswärtsgebühr und wann Tage- und Abwesenheitsgeld (Auslagen)?
vielen Dank für die Ausführungen.
Haben Sie mir ein Beispiel, bei dem Tage- und Abwesenheitsgeld anfällt?
Gibt es irgendwie eine (verständliche - auch für Azubis geeignete) Eselsbrücke, um sich zu merken wann Auswärtsgebühr und wann Tage- und Abwesenheitsgeld (Auslagen)?
Frechheit siegt!
DAS würde mich auf jeden Fall auch mal interessieren, weil meine Kollegin und ich hier leider auch noch keinen Fall konstruieren konnten, wann dieses Tage- und Abwesenheitsgeld dann überhaupt anfallen könnte!
[b]Lg, Julie[/b]
- stefan2209
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also nicht 26002/26003 anstelle von 32008, sondern wenn 26002/26003, dann nicht 32008.
Deshalb würde ich bei dem Beispiel hier (# 1) neben den Beurkundungsgebühren ebenfalls nur 26002 und 32006 (o. 32007 und ggf. 32009) abrechnen, nicht jedoch 32008.
Weil der Notar regelmäßig keine Beurkundungen außerhalb seines Amtsgerichtsbezirks vornehmen darf (und in großen Städten regelmäßig Gemeinde und Amtsgerichtsbezirk gleich sind), kann 32008 wohl nur bei anderen Tätigkeiten entstehen. Im ländlichen Gebiet mag das anders aussehen und er verlässt dann für eine Beurkundung seine Gemeinde, aber nicht den Amtsgerichtsbezirk.
Jetzt mal ein Beispiel für Julie:
Beurkundung einer Grundschuld, Mandant ist nicht mobil, wohnt in A-Stadt,
Notar beurkundet bei ihm zuhause, Dauer mit Hin- und Rückfahrt: 75 min,
Notar hat seinen Amtssitz ebenfalls in A-Stadt,
Belastungsgegenstand liegt in B-Stadt, Notar fertigt eine Rangbescheinigung und fährt deshalb zum Grundbuchamt von B-Stadt, Dauer mit Hin- und Rückfahrt mit PKW: 130 min, 150 km
meine Rechnung sähe so aus:
21200 Grundschuld
26002 € 150,00
25201 Rangbescheinigung
32006 € 45,00
32008 € 20,00
+Kopien,Telekom,Porto,MwSt
Ist das richtig? (Frage in die Runde)
Deshalb würde ich bei dem Beispiel hier (# 1) neben den Beurkundungsgebühren ebenfalls nur 26002 und 32006 (o. 32007 und ggf. 32009) abrechnen, nicht jedoch 32008.
Weil der Notar regelmäßig keine Beurkundungen außerhalb seines Amtsgerichtsbezirks vornehmen darf (und in großen Städten regelmäßig Gemeinde und Amtsgerichtsbezirk gleich sind), kann 32008 wohl nur bei anderen Tätigkeiten entstehen. Im ländlichen Gebiet mag das anders aussehen und er verlässt dann für eine Beurkundung seine Gemeinde, aber nicht den Amtsgerichtsbezirk.
Jetzt mal ein Beispiel für Julie:
Beurkundung einer Grundschuld, Mandant ist nicht mobil, wohnt in A-Stadt,
Notar beurkundet bei ihm zuhause, Dauer mit Hin- und Rückfahrt: 75 min,
Notar hat seinen Amtssitz ebenfalls in A-Stadt,
Belastungsgegenstand liegt in B-Stadt, Notar fertigt eine Rangbescheinigung und fährt deshalb zum Grundbuchamt von B-Stadt, Dauer mit Hin- und Rückfahrt mit PKW: 130 min, 150 km
meine Rechnung sähe so aus:
21200 Grundschuld
26002 € 150,00
25201 Rangbescheinigung
32006 € 45,00
32008 € 20,00
+Kopien,Telekom,Porto,MwSt
Ist das richtig? (Frage in die Runde)
alles im (Siegel-)Lack
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richtig
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32008 ist zB bei Vermögensverzeichnissen relevant, weil dort 26002 unabwendbar ist, Vor 2.3.5 KV.
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