mal eine ganz blöde Frage:
Wann entsteht Tage- und Abwesenheitsgeld gemäß 32008 KV?
Bei Beurkundungen außerhalb der Geschäftsstelle entsteht die Auswärtsgebühr 26002 KV (bzw. eben 26003 KV bei bestimmten Geschäften).
Tage- und Abwesenheitsgeld entsteht daneben nicht extra.
Beim Tage- und Abwesenheitsgeld steht, dass diese Gebühr bei einer Geschäftsreise (also außerhalb der Gemeinde in der der Amtssitz und die Wohnung des Notars - Vorbemerkung 3.2 2) entsteht.
Entsteht das Tage- und Abwesenheitsgeld dann nur bei "Besprechungen"
![Frage :?:](./images/smilies/icon_question.gif)
Beispielfall:
Notar sitzt in S.
Gründung der A GmbH in W.
neben den Beurkundungsgebühren entstehen zudem
Fahrtkosten gemäß 32006 KV
Abwesenheitsgeld für 1,5 Std. à 50,00 EUR gemäß 26002 KV.
Richtig?
Und wann würde dann Tage- und Abwesenheitsgeld anstelle der Auswärtsgebühr entstehen?