Aufhebung Erbbaurecht, Pfandunterstellung, Übertragung 1/2

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L-ster05
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#1

04.09.2013, 13:05

Ich brauche Eure Hilfe zu folgendem Fall

Aufhebung eines Erbbaurechtes durch Eheleute und
Übertragungsvertrag ½ Anteil mit Schuldübernahme und Gegenleistung

Verkehrswert Haus EUR 200.000
Verkehrswert Grundstück EUR 50.000
Eingetragene Grundschuld EUR 71.580,86
Gegenleistung Zahlung EUR 100.000

• Aufhebung Erbbaurecht einschließlich
Löschung Vorkaufsrecht am Grundstück
Gebäudewert EUR 200.000
Bodenwert 80% vom Grundstücks-
wert EUR 50.000 EUR 40.000
insgesamt EUR 240.000

• Pfandunterstellung eingetragene Grund-
schuld EUR 71.580,86
zu Lasten Erbbaurecht
• Übertragung ½ Anteil EUR 125.000
. Schuldübernahme EUR 71.580,86
. Zahlung Gegenleistung EUR 100.000


Nr. 21100 KV 2,0 Beurkundungsverfahren
Geschäftswert nach §§ 97, 47 EUR von welchem Wert??

Nr. 21200 KV 1,0 Beurkundungsverfahren
Schuldanerkenntnis mit Zwangsvollstreckungs-
unterwerfung
Geschäftswert nach § 97: EUR 71.580,86

Nr. 22110 KV 0,5 Vollzugsgebühr
(Einholung Schuldhaftentlassung)
Geschäftswert nach § 112 EUR von welchem Wert??

Nr. 22200 KV 0,5 Betreuungsgebühr
Geschäftswert nach § 113 Abs. 1 von welchem Wert???

Vielen Dank für eine Stellungnahme.

L-ster05
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Sarah84
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#2

04.09.2013, 17:07

Hallo :wink2

Ich versuche mal Dir zu helfen, aber ohne Gewähr :wink:

1. Für die Aufhebung des Erbauvertrages wurde ich

Nr. 21102 (1,0) Wert: 240.000,00 €

annehmen. (vgl. Diehn Seite 54 RN 216).

2. Bei der Überlassung/Übertragung handelt es sich hierbei um einen Austauschvertrag nach § 97 Abs, 3. Es sind in diesem Fall die Leistungen des Veräußerers denen des Erwerbers gegenüberzustellen. Der höhere Wert ist allein maßgebend.

Ich würde hier als Wert 100.000,00 € (halber Wert vom Verkehrswert des Hauses) nach Nr. 21100 KV (2,0) nehmen.

Nr. 21200 KV 1,0 Beurkundungsverfahren (Schuldanerkenntnis mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung) würde ich ganz weglassen! Auch die Betreuungsgebühr raus lassen! Weiß gerade nicht, warum oder wofür Du die aufgeführt hast.

lediglich die 22110 KV (0,5) Vollzugsgebühr mit Wert 100.000,00 € würde ich noch aufnehmen.

Übersicht:

Nr. 21102 (Wert: 240.000,00 EUR) 1,0 Aufhebung Erbbaurecht
Nr. 21100 (Wert: 100.000,00 EUR ) 2,0 Übertrag
Nr. 22110 (Wert: 100.000,00 EUR) 0,5 Vollzugsgebühr

Wie gesagt, ob es stimmt weiß ich leider nicht zu 100 %. :wink:
flummi123
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#3

27.09.2013, 15:14

Hallo!

@Sarah84:

Kann es sein, dass Du Dich mit der Aufhebung von Erbverträgen vertan hast? S. 54 Nr. 216 Diehn befasst sich jedenfalls damit.
Und auch die Nr. 21102 bezieht sich auf die Aufhebung von Verträgen.

Hier wird jedoch das Erbbaurecht aufgehoben und kein Vertrag!

Ich bin aber auch noch verzweifelt auf der Suche. Habe einen Kaufvertrag über ein Grundstück mit Aufhebung des Erbbaurechtes und finde dazu keinen Kommentar!

Vielleicht hat ja noch jemand eine Idee!!??? Hülfeeee :wink1

Hab mir jetzt neue Bücher bestellt, aber wie ihr sicher auch gemerkt habt, sind die entweder vergriffen oder kommen erst im Oktober/November raus!!!
Blöd!!
Bielefelder
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#4

28.09.2013, 23:29

- Handelt es sich um ein Eigentümererbbaurecht?
- Warum beide Gesamtschuldner? Wie hoch ist die Schuld?

21100 = 2,0-Gebühr aus 125.000 € (Übertragung 1/2 Grundstück: ggf. 100.000 € + 50% des Restschuldbetrags, falls höher)
21201 = 0,5-Gebühr aus 225.000 € (Grundbucherklärungen: Löschung Erbbaurecht, Löschung Vorkaufsrecht)
Vergleichsberechnung nach § 94 Abs. 1

21102 ist nicht einschlägig, da kein Vertrag aufgehoben wird)

Vollzug (Schuldhaftentlassung) und Betreuung (Fälligkeitsmitteilung, Überwachung Eigentumsumschreibung) je aus 350.000 €.

Die Grundschuld bestand am Erbbaurecht und soll nun am Gründstück lasten?
Bielefelder Fachlehrgänge für Fachanwälte und Notare: http://www.bielefelder-fachlehrgaenge.de/
Notarkostenforum zum GNotKG: http://www.gnotkg-online.de
flummi123
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#5

17.10.2013, 14:52

So.. nächstes Problem:

(Nach Beurkundung Kaufvertrag über Erbbaurecht)
Vereinbarung unter Mirwirkung aller Beteiligten (Erbbaurechtsausgeber/Erbbauberechtigte/zukünftige Erbbaurechtigte) über die Erhöhung des Erbbaurechtes, welche auch die Zustimmung zur
Veräußerung enthält.

Wie abrechnen?

Nr. 21100 Beurkundungsverfahren über Vereinbarung erhöhter Erbbauzins (Wert 20 x Erhöhungswert jährl. 4.788 €) = 120,00 €
Nr. 24100 für die Zustimmung (halber Wert 56.000 €) ???????? = 384,00 €
2,0 Gebühr aus dem Höchstwert gem. § 94 = 384,00 € weil einzeln mehr

Ich hab keine Bücher!! Nur Schrott!! :oops:
L-ster05
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#6

18.10.2013, 10:16

Hallo Bielefelder,

vielen Dank für Deine Ausführungen vom 28.09.2013. Hatte Urlaub und kann erst jetzt Stellung beziehen.

1. ja, Eigentümererbbaurecht

2. ich denke, dass eine Schuldübernahme nicht zu bewerten ist, da die Beteiligten zur damligen Zeit
ja die Grundschuld gemeinsam bestellt haben.

3. der Valutenstand ist nicht bekannt gegeben worden.

4. ja, die Grundschuld bestand am Erbbaurecht und soll nunmehr am Grundstück lasten.

L-ster05
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