Abrechnung mehrerer Entwürfe möglich?
Verfasst: 04.09.2013, 09:46
Hallo!
Nach § 93 GNotKG entsteht je Verfahren die Verfahrensgebühr nur einmal. Gem. meinem Seminarunterlagen handelt es sich bei den Entwürfen um sog. Geschäfte. Kann die Entwurfsgebühr demnach mehrmals in einer Angelegenheit entstehen?
Konkret geht es um den Entwurf eines Partnerschaftsvertrages und die dazugehörige Handelsregisteranmeldung (nebst. U-Begl.).
Vielen Dank!
Nach § 93 GNotKG entsteht je Verfahren die Verfahrensgebühr nur einmal. Gem. meinem Seminarunterlagen handelt es sich bei den Entwürfen um sog. Geschäfte. Kann die Entwurfsgebühr demnach mehrmals in einer Angelegenheit entstehen?
Konkret geht es um den Entwurf eines Partnerschaftsvertrages und die dazugehörige Handelsregisteranmeldung (nebst. U-Begl.).
Vielen Dank!