Abrechnung mehrerer Entwürfe möglich?

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
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Lovis
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#1

04.09.2013, 09:46

Hallo!

Nach § 93 GNotKG entsteht je Verfahren die Verfahrensgebühr nur einmal. Gem. meinem Seminarunterlagen handelt es sich bei den Entwürfen um sog. Geschäfte. Kann die Entwurfsgebühr demnach mehrmals in einer Angelegenheit entstehen?

Konkret geht es um den Entwurf eines Partnerschaftsvertrages und die dazugehörige Handelsregisteranmeldung (nebst. U-Begl.).

Vielen Dank!
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#2

04.09.2013, 10:23

Zwar unterscheidet das GNotKG zwischen "Verfahren" und "Geschäft" (einfach mal nach den Begriffen durchsuchen).
Es ist aber "wie früher": Wenn mehrere Urkunden entworfen werden (und die Trennung sachgerecht war), entstehen getrennte Gebühren.
Ohnehin wäre gem. § 111 Nr. 3 GNotKG auch die in derselben Urkunde enthaltene Anmeldung ein besonderer Gegenstand, so dass sich der Fall gebührenrechtlich (mit Ausnahme der Auslagen) nicht anders darstellen würde.
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Lovis
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#3

04.09.2013, 10:43

Vielen Dank!
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