§ 15 GNotKG
Verfasst: 29.08.2013, 10:31
Ich habe hier eine KoRe eines Notars vorliegen.
Es geht um eine Genehmigungserklärung, der Notar hat nur die U-Begl. vorgenommen. Die GN wurde uns unter der Treuhandauflage übersandt, erst nach Sicherstellung seiner Gebühren davon Gebrauch zu machen.
In der KoRe werden §§ 15, 34 GNotKG angeführt. Muss ich § 15 in einem solchen Fall mit anführen?
Es geht um eine Genehmigungserklärung, der Notar hat nur die U-Begl. vorgenommen. Die GN wurde uns unter der Treuhandauflage übersandt, erst nach Sicherstellung seiner Gebühren davon Gebrauch zu machen.
In der KoRe werden §§ 15, 34 GNotKG angeführt. Muss ich § 15 in einem solchen Fall mit anführen?