Kosten einer UG Gründung

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
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Lachgummi
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#1

27.08.2013, 13:46

Hallo ihr lieben,

wie würdet ihr das abrechnen?

Mandant kam zur Notarin und hat einen individuellen UG-Vertrag mit ihr erstellt (Musterprotokoll hat ihm nicht gereicht).
Es fand die Beurkundung, die Geschäftsführerbestellung, Anmeldung HR, Erstellung Gesellschafterliste statt
. Ich bin leider total neu auf dem Gebiet Notariat. Hat jemand eine Ahnung?

Liebe Grüße
Bielefelder
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#2

27.08.2013, 13:54

Wie eine normale GmbH-Gründung, etwa Diehn, Notarkostenberechnungen, Rn. 847 ff.

§ 105 Abs. 6 gilt nicht, weil das Musterprotokoll nicht verwendet wurde.
Bielefelder Fachlehrgänge für Fachanwälte und Notare: http://www.bielefelder-fachlehrgaenge.de/
Notarkostenforum zum GNotKG: http://www.gnotkg-online.de
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#3

27.08.2013, 14:48

@Lachgummi
Wie wäre es mit einem Vorschlag? Du wirst hier wohl niemanden finden, der die Rechnung für dich erstellt.
Tipp: Dein Fall ist wie eine "normale" Ein-Personen-GmbH-Gründung" abzurechnen.
Lachgummi
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#4

27.08.2013, 14:56

keine Ahnung :-(
Ach man
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#5

27.08.2013, 15:23

OK, ich habe Mitleid :cry:

Gründung & GF-Bestellung:
21200
Beurkundungsverfahren (Gründung)
§§ 97 Abs. 1, 107 Abs. 1
mindestens 30.000, höchstens 10 Mio. Euro
1,0 mindestens 60,00 €
21100
Beurkundungsverfahren (Beschluss)
§§ 108 Abs. 1, 105 Abs. 4, 6, 110 Nr. 1
1% des Stammkapitals, mindestens 30.000 Euro
2,0 mindestens 120,00 €
21100/ 21200
gesonderte Gebühren, höchstens 2,0 aus Gesamtbetrag der Werte

Anmeldung:
24102
Entwurf Anmeldung zum Handelsregister
§ 105 Abs. 1 Nr. 1 Stammkapital; mindestens 30.000, höchstens 1 Mio. Euro (§§ 105, 106)
0,5 mindestens 30,00 €
22111, 22113
Vollzugsgebühr Liste der Gesellschafter - Vollzug der Gründung
§ 112
0,5 höchstens 250,00 €
22114
Vollzugsgebühr Erzeugung XML-Daten
§ 112
0,3 höchstes 250,00 €
32002
Dokumentenpauschale
je Datei 1,50 Euro, je Arbeitsgang max. 5,00 Euro
aber: nicht weniger als Dokumentenpauschale nach Nr. 32000 für S/W-Kopie = 0,50 € für 50 Seiten, 0,15 € je weitere Seite wenn von Papierform in elektronische Form übertragen wurde

OHNE GEWÄHR FÜR 100%IGE RICHTIGKEIT!

Du wirst aber nicht darum herum kommen, dir das GNotKG einmal anzusehen, eine Fortbildung mitzumachen und dir ein Buch zum GNotKG zu kaufen (Beispiele z.B. auf http://www.gnotkg.de)
Lachgummi
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#6

27.08.2013, 16:35

ich danke dir. echt nett.
ist da der entwurft des Vertrages schon mit einbegriffen?
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Lovis
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#7

28.08.2013, 08:00

Die Entwurfsgebühr entsteht außerhalb des Beurkundungsverfahrens (Vorbemerkung 2.4.1 Kostenverzeichnis).
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#8

28.08.2013, 10:06

@Lovis
Was willst du jetzt damit sagen?
Wenn der Notar den Auftrag hat, einen Vertrag zu beurkunden und zunächst einen Entwurf zu fertigen, ist eine Beurkundungsverfahrensgebühr entstanden, also keine zusätzliche Gebühr für den Entwurf. Wenn zunächst isoliert ein Entwurf bestellt wurde und erst später der Beurkundungsauftrag erteilt wurde, ist Vorbemerkung 2.4.1 Kostenverzeichnis Absatz 6 anzuwenden (Anrechnung).
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Lovis
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#9

30.08.2013, 08:26

Wenn der Notar wie im 1. Fall mit der Beurkundung beauftragt wird und diese dann unterbleibt, handelt es sich - wenn ich es richtig verstanden habe - um eine vorzeitige Beendigung und wird dementsprechend abgerechnet. Ist das eine Verfahrensgebühr? Die Frage war, ob in der Verfahrensgebühr der Entwurf enthalten ist und meine Antwort sollte aussagen, dass im Abschnitt der Beurkundungsgebühren darüber nichts steht, aber im Abschnitt Entwurf findet sich der Passus, dass die Entwurfsgebühr neben dieser Beurk.-Gebühr für die UG-Gründung nicht entsteht.
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