Guten Morgen Ihr Alle
Ich hab mal eine generelle Frage, vielleicht hat jemand das schon einmal gefragt, aber ich habe das nicht gefunden.
Wie zitiert Ihr jetzt in der neuen Kostenrechnung nach GNotKG?
Ich arbeite mit RA Micro und alles was RA Micro zitiert ist die Nr., z.b. 21200 und den Wert, wonach der Geschäftswert berechnet wird, wenn ich diesen Angabe. Aber es wird z.B. nicht oben drüber geschrieben, berechnet nach 19 GNotKG so wie früher 154 KostO, des weiteren wird auch nicht die Gebührenhöhe aufgenommen, z.B. 1,0 oder 2,0 etc. ist das so richtig oder kann mir jemand sagen, was genau mindestens in die Rechnung muss? Ich habe hier zwar ein paar Bücher, aber muss mich schon die ganze Zeit alleine da durch wuseln und bin bisher davon ausgegangen, dass RA Micro das schon richtig macht, aber irgendwie kommt mir das so wenig vor.
Liebste Grüße und einen schönen Arbeitstag wünsche ich Euch!
Zitiergebot in der neuen Kostenrechnung
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In der Begründung zu dem in der Begründung zum Gesetzentwurf abgedruckten Muster-Kostenrechnung heißt es
"Die Ausgestaltung einer Kostenberechnung nach der vorgeschlagenen Vorschrift wird mit dem folgenden Beispiel einer Kostenberechnung für einen Kaufvertrag verdeutlicht. Zusätzliche Angaben (z. B. Angabe von Gebührensätzen, Vorbemerkungen oder Anmerkungen im Kostenverzeichnis) und die Zitierung von Vorschriften mit Absätzen, Sätzen und Nummern dienen nur der besseren Verständlichkeit, sind aber nicht zwingend."
Das Muster findet sich auf Seite 159 der BT-Drucksache 17/11471.
"Die Ausgestaltung einer Kostenberechnung nach der vorgeschlagenen Vorschrift wird mit dem folgenden Beispiel einer Kostenberechnung für einen Kaufvertrag verdeutlicht. Zusätzliche Angaben (z. B. Angabe von Gebührensätzen, Vorbemerkungen oder Anmerkungen im Kostenverzeichnis) und die Zitierung von Vorschriften mit Absätzen, Sätzen und Nummern dienen nur der besseren Verständlichkeit, sind aber nicht zwingend."
Das Muster findet sich auf Seite 159 der BT-Drucksache 17/11471.
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- § 19 GNotKG ist nicht zitierpflicht, siehe § 19 Abs. 3 Nr. 2
- Der Gebührensatz muss (wie zu KostO-Zeiten) nicht angegeben werden.
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Bielefelder Fachlehrgänge für Fachanwälte und Notare: http://www.bielefelder-fachlehrgaenge.de/
Notarkostenforum zum GNotKG: http://www.gnotkg-online.de
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Okay merci vielmals
Ich hab mich nur gewundert und wollte jetzt nicht unbedingt bei der nächsten Notarprüfung meine ganzen Rechnungen berichtigten müssen, weil irgendwas fehlt
So richtig angefreundet habe ich mich ja noch nicht mit dem neuen Gesetz, aber ich hoffe das kommt noch
Ich hab mich nur gewundert und wollte jetzt nicht unbedingt bei der nächsten Notarprüfung meine ganzen Rechnungen berichtigten müssen, weil irgendwas fehlt
So richtig angefreundet habe ich mich ja noch nicht mit dem neuen Gesetz, aber ich hoffe das kommt noch
...sind wir nicht alle ein bißchen verrückt.... ;-)