Ich habe einen Übertragungsvertrag und muss nur eine Genehmigungserklärung eines Übernehmers einholen. Der Grundbesitz wird je zur Hälfte übertragen.
Nehme ich die Vollzugsgebühr Nr. 22110 dann auch nur aus dem hälftigen Wert des Grundbesitzes oder entsteht die Gebühr nach dem vollen Wert?
Bin mir da etwas unsicher...
Vollzugsgebühr, Übertragungsvertrag
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