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Zustimmung Testamentsvollstrecker

Verfasst: 26.08.2013, 15:48
von AnjaZ
Es ist ein KV beurkundet worden. KP € 48.000,00. In Abt. II ist ein Testamentsvollstreckervermerk eingetragen.

Nun soll hier eine Zustimmungserklärung zum KV des Testamentsvollstreckers sowie ein Antrag auf Löschung des Testamentsvollstreckervermerkes vorbereitet werden. Nehme ich als GW: € 48.000,00 (§ 36 GNotKG) und als Gebühr KV 24102 0,5?

Re: Zustimmung Testamentsvollstrecker

Verfasst: 26.08.2013, 15:52
von Revisor
Die Einholung der Zustimmung ist Vollzugstätigkeit, für die Entwürfe ist keine Gebühr abzurechnen (vgl. http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=119&t=66539

Re: Zustimmung Testamentsvollstrecker

Verfasst: 26.08.2013, 15:58
von AnjaZ
Der Vertrag wurde noch vor dem 01.08.2013 beurkundet. Wir haben den TV nach dem 01.08.2013 (und zwar nach Vorliegen der betreuungsg. GN) angeschrieben.

Nun möchte er die Erklärung hier abgeben. Muss ich die Erklärung dann noch nach KostO abrechnen?

Re: Zustimmung Testamentsvollstrecker

Verfasst: 26.08.2013, 16:03
von Bielefelder
Anwendbar ist GNotKG.

GW nach § 98 Abs. 1 nur 50% von 48T€ = 24 T€

Dafür 1,0-Gebühr nach 24101. Vor 2.2 Abs. 2 gilt für diesen Fall m.E. nicht, weil keine Vollzugsgebühr mit Abgeltungswirkung erhoben wurde.

Man könnte an 136 Abs. 2 analog denken, ich wäre aber dagegen.

Re: Zustimmung Testamentsvollstrecker

Verfasst: 26.08.2013, 16:06
von AnjaZ
Vielen Dank für die schnelle Antwort. :D

Re: Zustimmung Testamentsvollstrecker

Verfasst: 27.08.2013, 07:56
von Revisor
Der Entwurf der Zustimmung des TV dient dem Vollzug des Kaufvertrages.
Daher wird m.E. - anders als Bielefelder es sieht - die KostO anzuwenden sein.
Dies ergibt sich aus § 136 Abs. 3 KostO:
"Soweit für ein notarielles Hauptgeschäft die Kostenordnung nach Absatz 1 weiter anzuwenden ist, gilt dies auch für die damit zusammenhängenden Vollzugs- und Betreuungstätigkeiten sowie für zu Vollzugszwecken gefertigte Entwürfe."

Es wird daher hier nicht darauf ankommen, wann der Auftrag zur Fertigung des Entwurfs der Zustimmungserklärung erteilt wurde.

Re: Zustimmung Testamentsvollstrecker

Verfasst: 27.08.2013, 09:35
von AnjaZ
Habe gerade den Entwurf der Zustimmungserklärung nochmals auf dem Tisch. KostO oder GNotKG?

Wenn ich mir den Sachverhalt nochmals anschaue, dann ist der Vertrag letztendlich im Juni 2013 beurkundet worden (die Sache läuft auch schon seit 2009). Es musste sodann die betreuungsgerichtliche Genehmigung eingeholt werden, die im August 2013 rechtswirksam geworden ist und ich nunmehr im August mit der Abwicklung des Vertrages begonnen habe. Ich denke, ich werde die Erklärung dann doch nach KostO abrechnen.

Vielen Dank nochmals für die Hilfe.