Abrechnung Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
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tessler
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#1

24.08.2013, 11:10

Wir haben zwei Urkunden, eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht. Wie rechne ich diese beiden Urkunden nach dem neuen REcht ab? Sind sie mit einer GEbühr abzurechenen (Gegenstandsgleich - Gegenstandsunterschiedlich?) oder beide Urkunden einzeln - welche Gebühren?
Jupp03/11

#2

24.08.2013, 11:18

bitte in Zukunft zunächst über Suche gehen.

Vorsorgevollmacht / Patientenverfügung
tessler
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#3

26.08.2013, 10:48

:thx
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